Ludwig plant Offensive

SP-Kampfplan: Wien-Wahl ein Jahr früher

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Weil alle Gegner Wien als „Halbtagsjob“ betrachten, will Ludwig rasch wählen.

Der Hauptgegner des angehenden Bürgermeisters Michael Ludwig bei der nächsten Gemeinderatswahl sitzt im Vizekanzleramt: Ohne Heinz-Christian Strache als Spitzenkandidat droht der FPÖ in Wien eine Halbierung. Gegner Nr. 2 sitzt daneben im Kanzleramt: Wiens ÖVP-Chef Gernot Blümel wird von dort aus versuchen, zu reüssieren.

Auch Neos-Frontfrau Beate Meinl-Reisinger – schon einmal für den Nationalrat gewählt und nach Mandatsverzicht in Wien geblieben – übt sich wieder als Job-Hopperin, diesmal in Richtung Bund.

Halbtags-Job-Kampagne

Ein hochrangiger SPÖ-Insider sagt, dass das der Stoff der Ludwig-Kampagne der nächsten Monate ist: „Der neue Bürgermeister wird sich voll auf Wien konzentrieren, die Konkurrenz muss sich mit Bundesthemen herumschlagen. Dann wird Ludwig an Jörg Haider erinnern – einmal da, dann wieder weg. Und wir alle werden sagen: Wien ist doch kein Halbtagsjob.“

Spätestens seit Christian Kern wissen auch SPÖ-Insider, dass das Timing Wahlen entscheidet: „Noch sind die Grausamkeiten von Türkis-Blau nicht so gesickert, dass der Zorn in Wählerstimmen umzusetzen ist. Da zu mobilisieren, ist der Job des neuen ÖGB-Chefs Wolfgang Katzian. Sobald das durch ist, wird Ludwig im Herbst 2019 in die Wien-Wahl gehen – um die EU- und AK-Wahl im Frühjahr zu vermeiden.“

Josef Galley

Last-minute-Aktion: Ludwig reformiert noch Wohnbau-Förderung

Wenn es Kritikpunkte am Wohnbaustadtrat Michael Ludwig gab, dann betraf es die Tatsache, dass die Förderrichtlinien und in Folge die Neubauleistung der Stadt Wien nicht mehr in die Zeit passen. Das lässt Ludwig nicht auf sich sitzen: Am Dienstag legt er der Stadtregierung umfassende Novellen der Neubau- und Sanierungsverordnung vor, die unmittelbar nach der Beschlussfassung in Kraft treten werden.

Die wichtigsten Punkte: Künftig gibt es keine Einschränkung der Neubaukosten, um Wohnbauförderung zu erhalten, bei der Sanierung wird die Höchstgrenze um 20 Prozent angehoben. Der Dachbodenausbau, die thermische Sanierung und die Barrierefreiheit werden stärker gefördert.

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