Bundeshaftung fix

SPÖ und ÖVP für Olympia-Bewerbung

Teilen

Der Bund steht Salzburgs Bewerbung für Olympia 2014 nicht mehr im Wege. Darauf haben sich SPÖ und ÖVP geeinigt.

Wie SPÖ-Sportsprecher Johann Maier vor dem Budgetausschuss am Dienstag mitteilte, wird der Bund seine ursprüngliche Zusage einhalten und eine Risikohaftung von 40 Prozent übernehmen. Den gleichen Anteil hat auch das Land. Die Stadt Salzburg bzw. die anderen Austragungsgemeinden müssen eine Haftung von jeweils zehn Prozent übernehmen

Streit um Bundeshaftung entbrannt
Zuletzt war zwischen den Großparteien ein Streit über die Bundeshaftung entbrannt, da die ÖVP mittels eines Abänderungsantrags eine Deckelung der Kosten erreichen wollte. So hätte man sich zwar zu den 40 Prozent bekannt, allerdings hätte die Haftung gesamt 300 Millionen Euro nicht übersteigen dürfen. Dies ist nun wieder vom Tisch.

Beschlossen wird die Bundeshaftung zunächst heute Nachmittag vom Budgetausschuss und dann endgültig am Mittwoch im Plenum des Nationalrats.

Anhebung der Mindestpensionen
In Sachen Pensionserhöhung 2007 zeichnet sich ein Kompromiss der Großparteien ab. Demnach bleibt es im kommenden Jahr bei der allgemeinen Anhebung von 1,6 Prozent bzw. von 30 Euro bei Rentnern von einem Bezug von mehr als 1.920 Euro. Dafür werden Einmalzahlungen zwischen 25 und 60 Euro zusätzlich gewährt. Diese werden freilich nicht als Grundlage für die Erhöhungen in den Folgejahren hinzugerechnet. Damit trägt die SPÖ einem Wunsch der ÖVP Rechnung.

Die Volkspartei kommt den Sozialdemokraten hingegen bei den Mindestpensionen entgegen. Diese sollen um mehr 5 Prozent über die Armutsschwelle auf 726 Euro angehoben werden. Der Ausgleichszulagenrichtsatz für Ehepaare soll auf 1.091 Euro steigen.

SPÖ für Pfleger-Gesetzesentwurf
Bereits einig ist man sich bezüglich der Amnestie für den Einsatz illegal beschäftigter Pfleger. Demnach werden die Sozialdemokraten morgen im Plenum jenem Gesetzesentwurf zustimmen, den die ÖVP bei der letzten Nationalratssitzung eingebracht hat. Dieser sieht vor, dass der Einsatz von "illegalen" ausländischen Pflegern temporär straffrei gestellt wird, sofern die zu betreuende Person mindestens Pflegestufe 3 bezieht. Diese Übergangsregelung gilt einerseits rückwirkend, andererseits auch bis Ende Juli 2007. Allerdings muss der Pfleger sozialversichert werden.

Wer allerdings schon eine Strafe wegen eines Vergehens entrichtet hat, bekommt das Geld nicht zurück.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.