Stabilitätspakt

Länder: Sparen oder Strafe zahlen

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Ab 2017 schreibt der Pakt die Einhaltung eines "strukturellen" Defizits vor.

Am Mittwoch lud Kanzler Werner Faymann (SPÖ) zum Gipfel. Dort unterzeichneten die neun Landeshauptleute den von Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) ausverhandelten Stabilitätspakt. Zudem einigte man sich auf einen Fahrplan für die Transparenzdatenbank und eine Reform der Schulverwaltung.

  • Sparplan der Länder. Die Länder müssen bis 2016 ihr Defizit wie folgt reduzieren: –0,54 Prozent der Wirtschaftsleistung (BIP) für 2012, –0,44 % für 2013, –0,29 % für 2014, –0,14 % für 2015, 2016 ein leichtes Plus: 0,01 %. So tragen die Länder 5,7 Milliarden Euro zum Sparpaket bei. Abzüglich des Anteils an neuen Steuern sind es netto 2,7 Mrd. €.
  • Sparplan des Bundes. Für den Bund gilt: –2,47 % für 2012, –1,75 % für 2013, –1,29 % für 2014, –0,58 % für 2015, –0,19 % für 2016.
  • Gemeinden. Die Gemeinden sollen immer ausgeglichen bilanzieren.
  • Schuldenbremse. Ab 2016 ist vereinbart, dass das gesamtstaatliche Defizit 0,45 % nicht überschreiten darf, wobei der Bund 0,35 % im Minus sein darf.
  • Strafen. Bis zu 15 % des Fehlbetrags muss die säumige Gebietskörperschaft zahlen. Wie in der EU gibt es erst eine Mahnung und eine Frist von zwei Monaten für Gegenmaßnahmen. Dann entscheidet ein Gremium aus je zwei Vertretern von Bund, Land und Gemeinden.
  • Geltung. Gelten soll 
der Stabilitätspakt grundsätzlich unbefristet. Nur wenn Finanzierungszusagen nicht halten, kann er aufgelöst werden.

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