Mit 2.900 Euro netto schon Anspruch

Verdienstgrenze für Gemeindebau angehoben

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Ab 1. April wird die Einkommensgrenze für Gemeindebauten um 20 Prozent erhöht.

Graz. Ab Mittwoch gelten neue Regeln für die Vergabe von Gemeindewohnungen in der steirischen Landeshauptstadt. Bereits mit einem Nettoverdienst von 2.900 Euro im Monat kann um eine Gemeindewohnung angesucht werden. Für einen Vierpersonenhaushalt liegt die Grenze ab April 2020 bei 72.000 Euro netto im Jahr.

Neue Meldevorschrift leerte Wartelisten

Meldefrist. Vor drei Jahren wurde der Kreis der Bewerber massiv eingeschränkt. Nur wer durchgehend fünf Jahre in Graz gemeldet ist, hat seit Übernahme des Wohnressorts durch die Vize-Bgm. Mario Eustacchio (FPÖ) Anspruch auf eine Gemeindewohnung. Diese Maßnahme hat die vorher vollen Wartelisten fast auf null gekürzt. Mit der neuen Einkommensgrenze, die über dem Durchschnitt der steirischen Einkommen von 2.830 Euro (Männer) und 2.430 Euro (Frauen) liegt, haben jetzt mehr Grazer Anspruch.

Bautätigkeit. Der Stadtrat begründet die Entscheidung für die Lockerung unter anderem mit der vermehrten Bautätigkeit ind er Stadt. Weil der städtische Wohnungsmarkt dadurch einer größeren Konkurrenz ausgesetzt sei, wolle man den Kreis der Berechtigten so erweitern.

Kritik. Die grüne GR Manuela Wutte fordert ein Aus der Fünf-Jahres-Regel: „Jene Menschen, die den Gemeindebau am dringendsten brauchen, bleiben hiermit auf der Strecke.“

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