Land will Höchstrichter ausbremsen

Letzte Schlacht um Zukunft der SCS Seiersberg

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Noch vor dem Verfassungsgericht soll ein Landesgesetz Tatsachen schaffen.

Seiersberg. In der seit Jahren schwelenden Causa um die Rechtsgrundlage für die Shopping City Seiersberg ist nun ein Sonderraumordnungsbeirat für Montag einberufen worden. Dort soll über eine mögliche Einzelstandortverordnung entschieden werden. Damit könnten die Verbindungen der einzelnen Gebäude auf legale Füße gestellt werden. Der Verfassungsgerichtshof ist ebenfalls befasst.
Die Shopping City Seiersberg (SCS) ist das größte Einkaufszentrum der Steiermark. Sie liegt südlich von Graz in der Gemeinde Seiersberg-Pirka an der Autobahn (A 9) und hat rund 85.000 Quadratmeter Verkaufsfläche. Der Komplex besteht eigentlich aus fünf Häusern, die durch Brücken – sie werden rechtlich als sogenannte Interessentenwege geführt – verbunden sind. Mittels der Interessentenwege können Kunden von Gebäude zu Gebäude gehen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob diese Rechtskonstruktion aber auf, das Land reagierte daraufhin mit einem neuen Straßengesetz.

Höchstrichter am Zug. Demnächst wird der VfGH aber auch bei der „Reparatur“ entscheiden, ob diese verfassungswidrig war oder nicht. Die Zeichen deuten eher auf nicht ordnungsgemäß hin. Das würde bedeuten, dass die Verbindungen abgerissen werden müssten oder gar das Einkaufszentrum schließen muss – außer es wird eine neue gesetzliche Grundlage gefunden. Diese könnte eine Einzelstandortverordnung sein, die bereits seit Jahren immer wieder genannt wurde.
Vom Land Steiermark hieß es, dass der VfGH erst im Juni über Seiersberg entscheiden dürfte, dennoch wolle man jetzt eine Entscheidung treffen. „Es gilt, im Rahmen der bestehenden Gesetze eine Lösung zu finden, die die Arbeitsplätze für über 2.000 Beschäftigte absichert“, sagte Landesrätin Ursula Lackner (SPÖ).
Der Beirat soll am Montag eine Empfehlung finden, die dann möglicherweise schon in der kommenden Regierungssitzung am 12. März beschlossen werden könnte.

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