Die steirischen GR-Wahlen finden unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen statt.
Stmk. Am 22. März sind 804.095 Steirer dazu aufgerufen, an den Gemeinderatswahlen teilzunehmen. Keine leichte Aufgabe für die Wahlbehörde in Zeiten von Corona. An eine Absage oder Verschiebung ist derzeit aber nicht gedacht.
Bussis oder Umarmungen im Wahllokal verboten
Quarantäne. Wolfgang Wlattnig, Leiter der steirischen Wahlabteilung, dazu: „Ein Szenario der kompletten Absage ist nicht vorgesehen und wir auch nicht vorbereitet.“ Die steirische Wahlbehörde gibt aber Empfehlungen für die Wahllokale in den 280 Gemeinden ab. Infizierte oder unter Quarantäne Stehende können ihre Stimme nur per Briefwahl abgeben. Wahlkarten können noch bis Mittwoch den 18. März beantragt werden. Die - für Gehbehinderte oder Kranke vorgesehenen – „fliegenden Wahlbehörden“ werden nicht in Haushalte mit Corona-Verdacht kommen.
Einkaufsliste. Die Gemeinden haben Einkaufslisten für die ansteckungsvermeidende Ausstattung der Wahllokale bekommen. Boxen mit Einmalhandschuhen verschiedener Größe und Einmaltaschentücher sollten sie besorgen, Desinfektionsmittel, Seife, Papierhandtücher und Eimer mit Plastiksäcken zum Entsorgen der Hand- und Taschentücher. Bussis, Umarmungen oder Händeschütteln und Umarmungen sind im Wahllokal untersagt. Wahlhelfer sollten ein bis zwei Meter Abstand halten.
Kulis. Jeder im Wahllokal sollte idealerweise einen eigenen Kugelschreiber benützen. „Gemeinschaftskugelschreiber“ müssen regelmäßig desinfiziert werden.