Einigung über 5,2 Mrd.

Steuer- Reform startet früher

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Kompromiss bei Steuerreform. Teile werden vorgezogen. Was jetzt neu ist.

Noch am Montagnachmittag wurde um die letzten Details gefeilscht. Heute wird die 5,2 Milliarden-Euro-Steuerreform in die Begutachtung geschickt – mit einigen Neuerungen.

Die ÖVP hatte – nach massiver Kritik aus Wirtschaft und Hotelleriebranche – auf Änderungen gedrängt. Bereits am Sonntag kam es hier zum Durchbruch zwischen VP-Finanzminister Hans Jörg Schelling und SPÖ-Kanzleramtsminister Josef Ostermayer:

900.000 Euro Freibetrag für Betriebe fixiert
Bei der Grunderwerbssteuer (siehe unten) bleibt es für Private bei der geplanten Staffelung und höheren Steuern.

Geändert wurde die Grunderwerbssteuer für betriebliche Übergaben: Hier wird eine Deckelung eingezogen. Nur 0,5 Prozent vom Verkehrswert (bisher galt der günstigere Einheitswert) dürfen eingehoben werden. Zudem wurde ein Freibetrag von 900.000 Euro paktiert.

Auch beim Erben gibt es Zuckerl: Eigenheime bis zu 150 Quadratmeter, die an Partner vererbt werden, sind ebenfalls steuerfrei.

Mindestbezieher kriegen schneller Steuergutschrift
Dafür hat die SPÖ Zugeständnisse für die 1,4 Millionen Bezieher von Mindesteinkommen und Pensionen von der ÖVP erhalten:

Rückwirkend per 1. Jänner 2015 wird die Verdoppelung der Steuergutschrift von 110 auf 220 Euro im Jahr (Negativsteuer) für steuerbefreite Kleinstverdiener und Rentner beschlossen. Sie erhalten das Geld bereits im April 2016, statt wie bislang geplant erst 2017. Ein Jahr drauf wird die Gutschrift auf 400 Euro erhöht.

Die SPÖ wollte alles per 2016 auszahlen. Das hätte allerdings 120 Millionen Euro mehr gekostet. Daher einigte sich die Regierung auf die Staffelung. Kosten: 50 Millionen Euro mehr.

Dafür wird die Kapitalertragssteuer nun doch unbefristet (statt nur für 5 Jahre) erhöht.

Isabelle Daniel

400 Euro mehr für Kleinst-Verdiener

Die sogenannte „Negativsteuer“ wird von 110 Euro auf 400 erhöht.

  • Steuergutschrift: Arbeitnehmer, die weniger als 11.000 Euro brutto im Jahr verdienen, und damit keine Steuern zahlen müssen, haben Anspruch auf eine Unterstützung, die sogenannte „Negativsteuer“.
  •  Mehr Geld: Aktuell kann man per Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) die Negativsteuer beantragen, sie beträgt 110 Euro im Jahr. Die Regierung will diesen Betrag schrittweise auf schlussendlich 400 Euro 2017 anheben (siehe Hauptgeschichte).
  • Betroffene: Auch Kleinstpensionisten bekommen eine Gutschrift, insgesamt profitieren 1,4 Millionen Bezieher.

 

VIDEO: Steuerreform beschlossen

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