Anklage gegen Ex-Vizekanzler

Strache drohen bis zu 5 Jahre Haft

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Strache soll als Vizekanzler einen Freund in den Prikraf-Fonds aufgenommen haben.

Wien. Zwei Jahre nach Erscheinen des Ibiza-Videos liegt der erste Strafantrag gegen Heinz-Christian Strache vor. Sein Verteidiger ­Johann Pauer bestätigt ­ÖSTERREICH, dass Strache bald vor Gericht steht.

Anklage. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft Strache vor, dass er sich als Vizekanzler für seinen Freund Walter G. eingesetzt habe. Der Privatklinikbetreiber sollte in den Prikraf-Fonds aufgenommen werden, der Gelder an Privatkliniken auszahlt. Im Gegenzug soll G. der FPÖ eine Spende in Höhe von 10.000 Euro geleistet haben. Per SMS hatte Strache G. gefragt: „Welches Bundesgesetz wäre für dich wichtig?“

Vorwurf. Die Staatsanwaltschaft wirft Strache Bestechlichkeit und pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts vor. Bei einer Verurteilung droht Strache – theoretisch – eine Höchststrafe von fünf Jahren Haft. 

„Restanklage“. Johann Pauer spricht von „falschen und widerlegbaren Vorwürfen“. Der Anfangsverdacht der Staatsanwälte, dass Strache per Charterflug nach Ibiza eingeladen wurde, sei widerlegt: „Die vorliegende Restanklage wird im Rahmen der Hauptverhandlung vor den unabhängigen Gerichten entkräftet werden.“ Für Strache gilt die Unschuldsvermutung.

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