Sexualstrafrecht

Strache will Strafen für Sextäter verschärfen

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Der FPÖ-Parteichef will bei Sexualverbrechen die Strafrahmen erheblich erhöhen und Tilgungs- und Verjährungsfristen abschaffen.

Härtere Maßnahmen gegen Sexualverbrecher will die FPÖ. So sollen nicht nur die Strafrahmen erheblich erhöht, sondern auch Tilgungs- und Verjährungsfristen für Sexualverbrechen abgeschafft werden. Das forderte Parteichef Heinz-Christian Strache am Dienstag. Ein entsprechendes Maßnahmenpaket - insgesamt handelt es sich dabei voraussichtlich um sechs Anträge - wird die FPÖ am Mittwoch im Nationalrat einbringen.

"Sextäter nicht therapierbar"
Strache sprach sich erneut dafür aus, tatsächliche lebenslängliche Strafen einzuführen. Denn: Die Sinnhaftigkeit von Therapien für Sexualverbrecher ist für den Parteiobmann zweifelhaft. Stattdessen müsste die Gesellschaft vor "solchen Bestien" geschützt werden, indem diese bis zu ihrem "natürlichen Tod" ins Gefängnis gesperrt werden.

"Lebenslänglich bringt Sicherheit"
Über Aussagen von Experten, wonach höhere Strafen wenig bringen würden, zeigte sich der Freiheitliche verwundert. Wer lebenslänglich hinter Gittern sitzt, der werde auch von weiteren Verbrechen abgehalten, so seine Argumentation. Für Fälle, die nicht mit lebenslanger Haft bedroht würden, müsse die chemische Kastration eingeführt werden, so der Parteichef.

"Tilgung und Verjährung abschaffen"
Tilgungsfristen möchte Strache bei Sexualstraftaten streichen. Damit wären Adoptionen wie bei Josef Fritzl nicht mehr möglich. Auch soll die Tilgung anderer Verurteilungen bei Sexualverbrechern ausgeschlossen werden. Verjährungen möchte die FPÖ bei Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder die sexuelle Integrität sowie Selbstbestimmung - insbesondere gegenüber Minderjährige - abschaffen.

Strenge Strafen für Freiheitsentzug
Konkrete Vorstellungen präsentierte Strache auch bezüglich der Anhebung des Strafausmaßes: So sollen Täter, die ihren Opfern über einem Monat die Freiheit entzogen haben - wie im Inzestfall in Amstetten - eine Strafe von drei bis zu zwanzig Jahren erhalten. Keinesfalls dürfe die Dauer der Haft kürzer sein, als die des Freiheitsentzuges des Opfers selbst. Bei besonders qualvollen Umständen, soll die Dauer der Haft doppelt so lang sein, wie die der Freiheitsentziehung.

6 Anträge ins Parlament
Einbringen wird die FPÖ in der Plenarsitzung am Mittwoch drei Initiativanträge: einen zur Abschaffung der Tilgungsfrist, einen zur Einführung der tatsächlichen lebenslangen Haft und einen zur Straferhöhung. Weiters werden zwei Entschließungsanträge vorgelegt werden: zum einen wird unter anderem die Abschaffung der Verjährungsfristen gefordert, der Zweite beinhaltet die Forderung nach einem Auskunftsrecht für Eltern über vorbestrafte Sexualstraftäter. Ein sechster Antrag ist noch in Planung.

Nicht unterstützen wird Strache wohl den BZÖ-Misstrauensantrag gegen Justizministerin Maria Berger. Mit einem solchen "herumzuwedeln" bezeichnete Strache als "unpassend".

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