Causa Winter

Strengere Regeln für Mandatsverlust

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Für bestimmte Delikte ohne Strafgrenze und "Bedingten" mit mehr als sechs Monaten.

Die Grünen sprechen sich nach den Antisemitismus-Vorwürfen gegen die Abgeordnete Susanne Winter für eine Verschärfung der Regeln für den Mandatsverlust aus. Künftig sollen Verurteilungen wegen bestimmten Delikten wie etwa Verhetzung, Amtsmissbrauch, Korruption, NS-Wiederbetätigung oder Wahlbetrug jedenfalls zum Mandatsverlust führen, so Grünen-Chefin Eva Glawischnig bei einer Pressekonferenz.

++Nachlesen: "Sie sind rassistische Verschwörungsparanoikerin"++


Bei allen anderen Vorsatz-Delikten plädieren die Grünen für einen Mandatsverlust, wenn eine Freiheitsstrafe entweder unbedingt ausgesprochen wird oder bei einer bedingten Verurteilung sechs Monate übersteigt. Derzeit können Abgeordnete ihr Mandat nur dann einbüßen, wenn sie wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu mehr als einem Jahr unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Mit der derzeitigen Regelung "erwische" man die Verhetzung praktisch nicht, argumentierte Glawischnig. "Das ist ein Loch, das man beseitigen sollte."

Keine strafrechtliche Verfolgung
Strafrechtliche Konsequenzen für Winter, die aus der FPÖ ausgeschlossen wurde und nun fraktionslose Abgeordnete ist, wegen ihrer Äußerungen erwartet die Grünen-Chefin nicht: "Was sie jetzt gemacht hat, ist übelst antisemitisch, aber strafrechtlich nicht fassbar." Vorwürfe richtete sie auch an die FPÖ: Diese habe ja gewusst, welche Geisteshaltung Leute wie Winter oder Christian Höbart vertreten würden. "Und wenn sie weiter im Nationalrat sitzt, wird sie mit der FPÖ abstimmen. Mit wem sonst?"

 

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