Urteile bestätigt

Swap-Prozess: Heinz Schaden muss ins Gefängnis

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Der Oberste Gerichtshof verwarf sämtliche Nichtigkeitsbeschwerden.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Salzburger Swap-Prozess die erstinstanzlichen Schuldsprüche des Landesgerichts Salzburg bestätigt. Sämtliche Nichtigkeitsbeschwerden der wegen Untreue Verurteilten rund um Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) und den früheren Finanzlandesrat Othmar Raus (SPÖ) wurden am Dienstag verworfen. Großteils wurden auch den Berufungen keine Folge geleistet.
 
Es bleibt daher bei drei Jahren Haft für Schaden, davon ein Jahr unbedingt. Bestätigt wurde auch die zweijährige Freiheitsstrafe für den ehemaligen Finanzabteilungsleiter Eduard Paulus, davon sechs Monate unbedingt. In Stattgebung einer Strafberufung der Staatsanwaltschaft erhöhte der Fünf-Richter-Senat (Vorsitz: Rudolf Lässig) jedoch die über Raus verhängte Strafe. Statt zwei Jahre teilbedingt setzte es für den langjährigen Landesrat zweieinhalb Jahre, wovon zehn Monate unbedingt ausgesprochen wurden.

"Es wurde eine Grenze überschritten"

Wie der Senatsvorsitzende Rudolf Lässig betonte, hätten die nunmehr rechtskräftig Verurteilten gegen konkrete, rechtlich verbindliche Richtlinien verstoßen, indem Derivat-Geschäfte mit einem negativen Portfolio von über drei Millionen Euro von der Stadt Salzburg nachteilig aufs Land Salzburg übertragen wurden. "Ein derartiger Verstoß war jedenfalls unvertretbar", betonte Lässig.
 
"Es wurde eine Grenze überschritten", stellte der Vorsitzende klar. Die vor allem von Ex-Bürgermeister Heinz Schadens Rechtsvertreterin dem erstgerichtlichen Urteil unterstellten Rechtsfehler lägen nicht vor. Dasselbe gelte für die behaupteten Begründungsmängel des Urteils. Vielmehr sei das Ersturteil "ein unglaublich akribisches Urteil. Es hebt sich in seiner Akribie sehr, sehr positiv heraus", meinte Lässig. Entgegen der Darstellung der Verteidiger sei es "nicht in sich unschlüssig und widersprüchlich".

Schaden und Raus sichtlich betroffen

Die langjährigen Salzburger Spitzenpolitiker Heinz Schaden und Othmar Raus, die bis zuletzt auf Freisprüche gehofft hatten, waren vom Verfahrensausgang sichtlich betroffen. Schaden wirkte nach der Bestätigung seiner Verurteilung zu einer dreijährigen teilbedingten Freiheitsstrafe niedergeschlagen. Weder er noch Raus wollten nach Schluss der Verhandlung die rechtskräftigen Urteile kommentieren.
 
"Das Urteil hat ihm die letzte Kraft genommen", meinte Schadens Rechtsvertreterin Bettina Knötzl. Schaden habe stets "nur das Beste gewollt". Das Verfahren habe "menschenrechtswidrige Aspekte gehabt", meinte Knötzl: "Ich bin sehr betroffen."
 
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