Die Verhandlungen in der Koalition dauern weiterhin an.
Auch am Mittwochnachmittag hieß es weiter Warten auf die eigentlich schon für den Vortag angekündigten neuen Corona-Regeln. Gelten sollen die geplante Ausweitung der Maskenpflicht sowie die angekündigte Verkürzung der Quarantäne für positiv Getestete nun ab Donnerstag. Die Verhandlungen sind nach wie vor im Laufen. Alternativ zur Maske ist eine 3G-Regel in Verhandlung. Kolportierte Details zur geplanten Quarantäne-Verkürzung wurden im Gesundheitsministerium nicht bestätigt.
"Letzte Vereinbarungen"
"Für alle Gesetze und Verordnungen braucht es das koalitionsinterne Einvernehmen, die intensiven Gespräche dauern an", hieß es am Vormittag zum Stand der Verhandlungen aus dem Gesundheitsministerium. Die "letzten Abstimmungen" seien am Laufen, so ein Statement aus dem Büro von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) gegenüber der APA. "Ziel ist eine Vereinbarung im Laufe des heutigen Tages. Sobald diese steht, informieren wir umgehend."
Eigentlich hätte die Entscheidung schon am Dienstag fallen sollen, Rauch hatte ursprünglich das Inkrafttreten für Mittwoch vorgesehen gehabt. Am Dienstag war bis spät in die Nacht hinein verhandelt worden. Erst gegen Mitternacht hieß es dann aus dem Gesundheitsressort, dass die Entscheidung erst am Mittwoch fallen wird. Wie lange sich die Entscheidungsfindung nun hinziehen wird, war auch am Mittwochnachmittag noch nicht absehbar.
ÖVP sieht Rauch gefordert
Die ÖVP sieht vor allem den Gesundheitsminister gefordert, wie Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) bereits Mittwochfrüh nach der Ministerratssitzung (noch vor dem Statement aus Rauchs Büro) erklärte: "Aktuell arbeitet der Gesundheitsminister an letzten Details", sagte sie. Wichtig ist für die ÖVP-Ministerin vor allem die "Praxistauglichkeit" der Maßnahmen, denn: "Wir wissen nach zwei Jahren Pandemie wie komplex das verfassungsrechtlich ist." Allzu streng dürften die Einschränkungen zumindest ihrer Ansicht nach nicht ausfallen: "Wenn wir in andere Länder der EU schauen, sind die Maßnahmen auch weitestgehend abgeschafft worden", meinte Köstinger mit Blick über die Grenze.
Die Ankündigung von Rauch vom letzten Freitag, wonach die Maskenpflicht in Innenräumen wieder generell eingeführt werden soll, dürfte laut aktuellem Stand jedenfalls aufgeweicht werden. Denn alternativ zur FFP2-Pflicht wird wohl in einigen Bereichen auch eine 3G-Regel ermöglicht werden - im Gespräch sind hier etwa der Handel, Veranstaltungen und Nachtlokale. Dies ging u.a. aus einem am Dienstag kursierenden Verordnungs-Entwurf hervor. Die genaue Ausgestaltung in diesem Bereich dürfte einen der Knackpunkte der Verhandlungen darstellen.
Verkürzung der Quarantäne
Angekündigt hatte Rauch letzte Woche auch eine Verkürzung der Quarantäne für Corona-Infizierte, diese soll parallel mit der Ausweitung der Maskenpflicht kommen. In Aussicht gestellt hat er diese zumindest für bestimmte Bereichen, etwa für Mitarbeiter in Spitälern und Pflegehäusern. Argumentiert wurden die Pläne im Wesentlichen mit der Überlastung des Personals angesichts der hohen Patientenzahlen in den Gesundheitseinrichtungen.
Während für die Maskenpflicht eine Verordnung des Ministers notwendig ist, braucht es für die Quarantäne-Regeln eine Empfehlung des Ministeriums (die dann von den Ländern umgesetzt wird). Medien berichteten am Mittwochnachmittag bei diesem Punkt von einem neuen Entwurf: Laut "Standard" würden Corona-Infizierte demnach bereits nach fünf Tagen aus der Isolation dürfen, ohne einen Test vorzulegen - nämlich dann, wenn sie bereits seit zwei Tagen symptomfrei sind und danach für weitere fünf Tage eine "Verkehrsbeschränkung" in Kauf nehmen. Betroffene müssten in dieser Zeit bei Kontakt mit anderen Maske tragen, sie dürften keine Gesundheitseinrichtungen besuchen, Einrichtungen wie Gastronomie oder Fitnessclubs nicht besuchen und nicht an Großveranstaltungen teilnehmen.
Massive Kritik
Covid-Erkrankte mit schwerem Verlauf dürften sich laut diesen Plänen hingegen frühestens zehn Tage nach Symptombeginn mit einem negativen PCR-Test oder einem positiven Test mit einem Ct-Wert über 30 aus der Absonderung begeben (sofern sie seit 48 Stunden symptomfrei sind). Covid-Erkrankte mit leichtem Verlauf könnten sich bereits nach fünf Tagen freitesten, wenn sie zwei Tage symptomfrei sind und einen negativen PCR-Test (oder einen Ct-Wert über 30) vorweisen können. Im Gesundheitsministerium verwies man auf APA-Anfrage auch diesbezüglich auf die laufenden Gespräche.
In Salzburg wartet man indes schon etwas ungeduldig auf die Verordnung. "Wir haben in Salzburg seit vergangenem Freitag eine fertige Verordnung am Tisch", sagte der Sprecher von Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) zur APA. Es habe aber wenig Sinn gemacht, die Verordnung im Land Salzburg in Kraft zu setzen, weil es seitens des Gesundheitsministers ohnehin geheißen habe, die Verordnung der Bundesregierung komme am Montag. "Jetzt ist es aber schon Mittwoch. Wir würden uns rasch Klarheit erwarten", so der Sprecher. Warum der Gesundheitsminister die neuen Corona-Maßnahmen noch nicht verordnet hat, wisse man nicht. "Die Länder haben rückgemeldet, jetzt liegt es am Gesundheitsminister."
Auch der burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) zeigte sich über die Vorgangsweise der Bundesregierung verärgert. Das Fehlen einer Verordnung zum angekündigten Zeitpunkt zeige einmal mehr die Handlungsunfähigkeit von Türkis-Grün und sorge für weitere Verunsicherung. Kritik kam auch seitens der niederösterreichischen Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Es sei beschämend, dass die Verordnung vermutlich aufgrund eines "politischen Hick-Hacks" noch nicht vorliege, erklärte sie laut Ö1-Radio.