Die Einsetzung eines U-Ausschuss wird Minderheitenrecht.
Am Montagvormittag hat eine mehrtägige Expertenklausur zur U-Ausschussreform begonnen, bestätigten die Klubs der Regierungsparteien. Die Fachleute erarbeiten eine oder mehrere Varianten und präsentieren sie den politischen Vertretern beim Geschäftsordnungskomitee Mitte Oktober, erklärte der stellvertretende SPÖ-Klubdirektor Peter Pointner. Grundsätzlich sind sich die Parteien bereits seit längerem einig, dass die Einsetzung eines Untersuchungsausschuss ein Minderheitenrecht werden soll, die Details dazu sind aber noch offen.
Minderheitenregelung
Gespießt hatte es sich vor dem Sommer etwa noch bei der Definition des Untersuchungsgegenstandes. Daneben ist auch noch die gesamte Minderheitenregelung etwa zur Einsetzung eines U-Ausschusses offen. Auch über das allfällige Organstreitverfahren - wie eine Auseinandersetzung zwischen Mehrheit und Minderheit im Ausschuss beigelegt wird - herrscht noch keine Einigkeit. Einfachere Diskussionen hingegen erwartet Pointner bei der Optimierung der Verfahrensordnung.
An der Klausur nehmen die Klubdirektoren und Klubexperten zum Thema Parlamentarismus, insbesondere Untersuchungsausschuss, sowie Fachleute aus der Parlamentsdirektion teil. Ende dieser Woche fahren sie begleitet von Politikern dann nach Berlin, um sich an Ort und Stelle über das deutsche Modell für U-Ausschüsse zu informieren. Die Reformvorschläge werden dann für das Geschäftsordnungskomitee aufbereitet, damit dort die politische Entscheidung getroffen werden kann, so Pointner.