Briefwahl und Abgrenzung ordentliches/außerordentliches ÖH-Mitglied kritisiert.
Hochschulen sehen Probleme bei der Administrierbarkeit des geplanten neuen Hochschülerschaftsgesetzes (HSG). Kritik üben sie etwa an der neuen Unterscheidung zwischen ordentlichen und außerordentlichen ÖH-Mitgliedern und der Einführung der Briefwahl bei der ÖH-Wahl, zeigen Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf, dessen Begutachtung am 1. Mai zu Ende ging. Die Privatunis lehnen diesen komplett ab.
Durch das neue Gesetz soll die bundesweite Vertretung der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) ab 2015 wieder direkt gewählt werden. Außerdem werden die Briefwahl eingeführt und auch Studenten aus Drittstaaten passiv wahlberechtigt sein. Weitere Neuerungen: Neben den Universitätsstudenten dürfen auch jene an den Fachhochschulen (FH), Pädagogischen Hochschulen (PH), Privatunis und der Donau-Uni Krems (DUK) mitwählen. Die Zahl der Mandate in der derzeit 100 Personen umfassenden BV soll auf 55 gesenkt werden.
Künftig wird auch zwischen ordentlichen und außerordentlichen ÖH-Mitgliedern unterschieden: Ordentliche ÖH-Mitglieder sind alle ordentlichen Studenten sowie jene außerordentlichen Studenten, die einen Studiengang mit mindestens 30 ECTS-Punkten absolvieren. Alle anderen Studierenden sind außerordentliche ÖH-Mitglieder: Sie müssen keine ÖH-Beiträge zahlen und dürfen bei der ÖH-Wahl nicht mitwählen - die ÖH vertritt sie aber mit. Auf den Entwurf hatten sich Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) und die großen ÖH-Fraktionen geeinigt.
Probleme sehen viele Hochschulen etwa bei der Briefwahl. Damit steige der Aufwand für die Wahlkommissionen erheblich. "Alleine die Übermittlung der postalischen Versendung (der Wahlkarten, Anm.) mittels eingeschriebener Briefsendung (RSa-Brief?) ausschließlich an die/den Empfänger/in, ist eine kostenintensive Sache und scheint daher dem Postulat der 'Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit' zu widersprechen", heißt es etwa in der Stellungnahme der Wahlkommission der Uni Graz. Im Innenministerium hält man diese Bestimmung für "streng" - so stelle sich etwa die Frage, wie bei einer Übermittlung an Studentenheime vorzugehen sei, da keine Ersatzzustellung vorgesehen sei.
Hinterfragt werden sollte laut Innenministerium auch umgekehrt die verpflichtende postalische Übermittlung der Wahlkarte an die Wahlkommission. "Insbesondere die - vielfach von Wählerinnen und Wählern gewünschte - persönliche Abgabe der Briefwahl-Stimme bzw. die Übermittlung durch Botinnen oder Boten wäre mit der obligatorischen Postbeförderung ausgeschlossen."
Von Uni-Seite mehrfach kritisiert wird die Aufspaltung der außerordentlichen Studenten in ordentliche und außerordentliche ÖH-Mitglieder. Dadurch werde die Bestimmung "mehrfach verkompliziert und ist mit Kosten für die Universität verbunden", moniert etwa die Technische Universität (TU) Wien.
Ähnliche Probleme sehen auch die FH. Die Privatunis wiederum argumentieren, dass "die Zuweisung behördlicher Funktionen an Leitungsorgane von Privatuniversitäten zur Gestaltung von Rechtsbeziehungen im Verhältnis studentischer Interessenvertretungsorganisationen und Privatuniversitäten verfassungsrechtlich unzulässig" ist. Das geplante Gesetz grenze die Möglichkeiten privatrechtlich organisierter Unis "so weit ein, dass es zu wesentlichen Wettbewerbsnachteilen gegenüber internationalen Mitbewerbern kommt". Negative Auswirkungen fürchten die Privatunis auch ganz grundsätzlich durch den Umstand, dass ihre Studenten ÖH-Mitglieder werden - nämlich wegen der "Verpflichtung zur Entrichtung eines zusätzlichen Studierendenbeitrags und zum anderen aufgrund der Einführung der gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft in der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft, was von Studierenden, insbesondere wenn sie gesetzliche Pflichtmitgliedschaften grundsätzlich ablehnen, als eine unangenehme Voraussetzung wahrgenommen wird".
Vor einem Spezialproblem warnen FH-Erhalter und die IMC FH Krems im Zusammenhang mit "dislozierten Studiengängen" in anderen Ländern. So betreibe die IMC FH Krems solche etwa in China und Vietnam. Die ÖH müsste die Interessen ihrer Mitglieder gegebenenfalls vor Ort vertreten. Und: "Die Abhaltung von freien Wahlen ist aus politischer und auch kultureller Sicht nicht an jedem Standort durchführbar." Deshalb sollten die Studenten solcher Studiengänge explizit vom HSG ausgenommen werden.