Urteil im Grasser-Prozess

Meischberger rief nach Schuldspruch Menschenrechtsgerichtshof an

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Nach seinem Schuldspruch und der Verkündung des Strafmaßes stürmte er aus dem Gerichtssaal und rief den Menschenrechtsgerichtshof an.

Walter Meischberger, der im Grasser-Prozess heute eine Haftstrafe von sieben Jahren (nicht rechtskräftig) ausgefasst hat und daraufhin den Gerichtssaal während der Ausführungen von Richterin Marion Hohenecker verließ, will den Menschenrechtsgerichtshof anrufen. Das sagte sein Anwalt Jörg Zarbl zum "Standard".

"Es ist ein unfassbares Fehlurteil, bei welchem Meischberger im Zweifel schuldig gesprochen wurde. Wir werden die Fragen der Befangenheit der Vorsitzenden Richterin und der Videoüberwachung der Verteidiger im Verhandlungssaal vor den EGMR (Europäischer Menschenrechtsgerichtshof; Anm.) bringen. Dieses Verfahren ist noch lange nicht beendet", so Zarbl.

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