Der Ex-ÖGB-Boss scheiterte in der letzten Instanz. Es ging um 190.000 Euro.
Die fristlose Entlassung von Ex-Präsident Fritz Verzetnitsch durch den ÖGB ist zu Recht erfolgt. Das hat nun der Oberste Gerichtshof als letzte Instanz entschieden. Ein entsprechender Bericht der "Kronen Zeitung" (Sonntag-Ausgabe) wurde der APA vom ÖGB bestätigt. In der ersten Instanz hatte sich noch Verzetnitsch durchgesetzt, in der zweiten bereits der Gewerkschaftsbund, weshalb sich dessen früherer Chef ans Höchstgericht wandte.
Bei dem Prozess ging es um eine Stange Geld. Verzetnitsch fällt unter anderem um 190.000 Euro Abfertigung um.
Der frühere Präsident war am 30. April 2006 unter dem geschäftsführenden Vorsitzenden Rudolf Hundstorfer gefeuert worden, nachdem die Stiftungen, Haftungen und Beziehungen des ÖGB zum US-Brokerhaus Refco aufgeflogen waren. Verzetnitsch wurde vorgeworfen, das Präsidium über die Haftungen nicht ausreichend informiert zu haben.
Der frühere Präsident hatte unter anderem argumentiert, die Entlassung sei "verspätet erfolgt", weil "den handelnden Personen die Entlassungsgründe rund zwei Wochen vor dem Entlassungstag bekannt waren". Weil eine "Fristlose" aber unverzüglich erfolgen müsse, verurteilte das Arbeits- und Sozialgericht den ÖGB in der ersten Instanz 2008 zur Zahlung von 345.751 Euro an Verzetnitsch. Im Juni vergangenen Jahres hob das Oberlandesgericht Wien dieses Urteil auf und wurde nun vom OGH bestätigt.