Der ehemalige Gewerkschaftschef hatte gegen seine fristlose Entlassung im Zug des BAWAG-Skandals geklagt.
Der frühere ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch hat im Streit um seine Entlassung im Zuge des BAWAG-Skandals eine Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Wien hat entschieden, dass die Entlassung des Ex-ÖGB-Chefs durch den damals geschäftsführenden Präsidenten Rudolf Hundstorfer korrekt war. Verzetnitsch hatte gegen seine Entlassung geklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Der ÖGB hatte berufen, nun liegt das neue Urteil vor.
Refco und BAWAG
Verzetnitsch war am 30. April 2006 vom ÖGB
gefeuert worden, nachdem die Stiftungen, Haftungen und Beziehungen des ÖGB
zum US-Brokerhaus Refco aufgeflogen waren. Nach der Klage des ehemaligen
Gewerkschafts-Chefs gegen die Entlassung urteilte das Gericht im Juli 2008
in erster Instanz zu seinen Gunsten: Demnach war die Entlassung "verspätet
erfolgt", weil "den handelnden Personen die Entlassungsgründe rund zwei
Wochen vor dem Entlassungstag bekannt waren". Weil eine "Fristlose" aber
unverzüglich erfolgen muss, verurteilte das Gericht den ÖGB zur Zahlung von
345.751 Euro an Verzetnitsch.
Revision beim OGH
Der ÖGB hatte gegen das Urteil berufen und
bekam nun in zweiter Instanz recht. Laut Urteil ist die Entlassung durch
Hundstorfer nicht verspätet erfolgt, und der ÖGB hat korrekt gehandelt. Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Verzetnitsch kann dagegen noch per
außerordentlicher Revision beim Obersten Gerichtshof vorgehen.
Noch offen ist die Entscheidung über die ebenfalls von Verzetnitsch eingeklagte Pensionsforderung an den Gewerkschaftsbund.