Am Mittwoch beschloss der VfGH einen Schubhäftling zu entlassen. Der angeblich 22-jährige Afghane wurde zweimal wegen Drogenverbrechen zu harten Haftstrafen verurteilt.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) sorgte schon am Dienstag für Aufregung.
Das Höchstgericht stoppte die Abschiebung des nach eigenen Angaben 22-jährigen Drogendealers aus Afghanistan – und schon der Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof in Straßburg hatte befunden, dass man den Mann nicht zwangsweise nach Afghanistan zurückbringen darf.
Am Donnerstag nun der zweite Knalleffekt: Weil eine Schubhaft ohne baldige Abschiebung rechtlich nicht möglich ist, wurde der Mann enthaftet. Bitter, aber rechtlich eine glasklare Sache.
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Das Höchstgericht stoppte die Abschiebung des nach eigenen Angaben 22-jährigen Drogendealers aus Afghanistan – und schon der Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof in Straßburg hatte befunden, dass man den Mann nicht zwangsweise nach Afghanistan zurückbringen darf.
Am Donnerstag nun der zweite Knalleffekt: Weil eine Schubhaft ohne baldige Abschiebung rechtlich nicht möglich ist, wurde der Mann enthaftet. Bitter, aber rechtlich eine glasklare Sache.
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