Steiermark

VfGH erteilt Gemeindefusionen Recht

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VfGH lehnt Anträge von Gemeinden gegen Zusammenlegungen ab.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine erste Tranche von Anträgen gegen steirische Gemeindefusionen entschieden und den Gemeinden dabei eine Abfuhr erteilt. Die Anträge wurden zurückgewiesen, das Höchstgericht betonte grundsätzlich: "Die Verfassung garantiert der einzelnen Gemeinde kein Recht auf 'ungestörte Existenz'." Der Landesgesetzgeber habe "weitgehenden" Gestaltungsspielraum.

Die in den Anträgen behauptete Verfassungswidrigkeit der Gemeindestrukturreform aus formalen Gründen, nämlich aufgrund fehlerhafter Kundmachung des Gesetzes bzw. der Verordnung, treffe nicht zu, wurde am Dienstag bei der Entscheidungsverkündung festgehalten.

Entschieden wurde bisher über die Anträge folgender Gemeinden: Waldbach, Ganz, Parschlug, Tragöß, Eisbach, Tauplitz, Pichl-Kainisch, Altenmarkt/Fürstenfeld, Etzersdorf-Rollsdorf, Saifen-Boden, St. Marein/Neumarkt, Rohrmoos-Untertal, Pichl-Preunegg, Etmißl, Raaba und Grambach. Zahlreiche weitere Anträge liegen noch vor.

Voves und Schützenhöfer erleichtert
"Das ist ein Tag, der uns glücklich und stolz macht, denn der Verfassungsgerichtshof machte klar, dass man auf Gesetzesbasis gestalten kann, wenn man den Mut aufbringt", so LH Franz Voves (SPÖ). LHStv. Hermann Schützenhöfer (ÖVP) erklärte, er wolle den Bürgermeistern der 306 von 385 Gemeinden danken, die aus freien Stücken mitgemacht haben: "Sie mussten viel an Widerwärtigkeiten und Widrigkeiten ertragen und haben viel gewagt. Ihre Handlungsweise wurde bestätigt. Das Erkenntnis ist eine Erleichterung, keine Frage, es hat Klarheit geschaffen und Grundsatzaussagen getroffen."

Initiative überlegt Gang zu EuGH
Die Gemeindeinitiative - ein Zusammenschluss von über 100 steirischen Kommunen, die mit der Gemeindestrukturreform des Landes Steiermark nicht einverstanden sind - überlegt überlegt nun einen Gang zum Europäischen Gerichtshof.
 

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