Zwangsfusionen

Steiermark beschließt Gemeindefusionen

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Die betroffenen Bürgermeister setzten auf einen stillen Protest.

Ein letztes Mal hat sich der steirische Landtag am Dienstag in einer Sondersitzung mit den umstrittenen Gemeindefusionen befasst. Weil nicht alle Zusammenschlüsse freiwillig erfolgten, war ein Gesetz notwendig, dessen Beschluss mit Mehrheit von SPÖ und ÖVP aber Formsache war. Die Opposition wetterte dagegen, einige Bürgermeister äußerten mit Trauerschleifen und Ortsende-Tafeln still ihren Protest.

Fusionsgemeinden
Ab 1.1.2015 soll es statt heute 539 nur noch 288, möglicherweise sogar noch weniger weiß-grüne Gemeinden geben. Das Gemeindestrukturreformgesetz bezieht sich nur auf jene 80 vorgesehenen Fusionsgemeinden, die keinen freiwilligen Gemeinderatsbeschlüsse gefasst haben.

Die Opposition wiederholte die Argumente gegen Zwangsfusionen, die bisher von der sogenannten Reformpartnerschaft ignoriert worden seien. Die Vorgangsweise sei ein "Niedergang der direkten Demokratie" und provoziere eine Blockadehaltung, die kontraproduktiv für schon bestehende Kooperationen sei. Für Vertreter von SPÖ und ÖVP hingegen handelte es sich um einen "Meilenstein" sowie notwendige Reformen, um für die Zukunft gewappnet zu sein.

Seitens der Gemeindeinitiative war schon im Vorfeld angekündigt worden, dass 50 bis 60 zwangsfusionierte Gemeinden den Verfassungsgerichtshof anrufen werden. Man rechne sich mit einer Beeinspruchung gute Chancen aus, weil Fragen der Sachlichkeit, des Bürgerwillens und des Gleichheitsgrundsatzes nicht entsprechend berücksichtigt worden seien, so Sprecher Florian Taucher. Auch auf Initiativen im Nationalrat setzt man: Eine "Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmungen", wie sie sich 2008 bereits im Regierungsprogramm von SPÖ und ÖVP befunden habe, soll neuerlich thematisiert werden.

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