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Verordnung aufgehoben

VfGH-Urteil: Anschober will "Lehren daraus ziehen"

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Der Gesundheitsminister stellt eine "bürgerfreundliche Regelung" in Aussicht

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hat angesichts des VfGH-Erkenntnisses am Mittwoch eine "bürgerfreundliche Regelung" für die wegen Verletzung der Ausgangsbeschränkungen verhängten Strafen während des Corona-Lockdowns in Aussicht gestellt. Erfreut zeigte er sich in einer Pressekonferenz und einer Aussendung, dass das Covid-19-Maßnahmengesetz bestätigt wurde.
 
Die Aufhebung seiner Verordnungen - auch jener zur schrittweisen Lockerung im Handel - habe zwar keine unmittelbaren Auswirkungen. Aber man werde sie "sehr wohl umfassend in unserer zukünftigen Arbeit beachten", versicherte er in einer Aussendung. Jedenfalls habe der Verfassungsgerichtshof Betretungsverbote für grundsätzlich zulässig erklärt und es für legitim erkannt, das Recht auf persönliche Freiheit einzuschränken, wenn es wichtigen öffentlichen Interessen dient.
 
"Froh" sei er aber auch über die "Klarstellungen" zu seiner - vom VfGH aufgehobenen - Verordnung. Denn man könne nicht ausschließen, dass man noch einmal in eine Situation kommt, wo solche Maßnahmen nötig sind, sagte Anschober in der Pressekonferenz. Jetzt werde zusammen mit dem Verfassungsdienst analysiert, welche Auswirkungen das Erkenntnis auf abgeschlossene bzw. laufende Strafverfahren hat. Wie die "möglichst bürgerfreundliche Lösung" zu den Strafen aussehen wird, könne er jetzt noch nicht sagen, betonte Anschober bei der Pressekonferenz.
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