Der Verfassungsgerichtshof erklärt die Auflösung für gerechtfertig.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Auflösung des Vereins "Motorradfreunde Bodensee" durch die Vorarlberger Behörden für gerechtfertigt erklärt. Darüber informierte am Donnerstag die Sicherheitsdirektion für Vorarlberg. Der der Skinhead-Szene zugerechnete Klub wurde im Juni 2009 durch die Bezirkshauptmannschaft Bregenz aufgelöst, im August 2009 bestätigte der Sicherheitsdirektor als zweite Instanz diesen Bescheid.
Tödliche Schlägerei
Der Klub war im Februar 2009 in die Schlagzeilen geraten, als ein junger Skinhead bei einer Schlägerei mit Mitgliedern eines anderen Motorradklubs gewaltsam ums Leben kam. Die Behörden nahmen den Verein daraufhin genauer unter die Lupe und kamen zu dem Schluss, dass sich seine Aktivitäten nicht mit den Vereinsstatuten - in denen von Motorradausfahrten und Kontaktpflege die Rede war - deckten. Konkret wurden rechtsradikale Umtriebe der Mitglieder vermutet. Der Verein fördere durch Veranstaltungen, vor allem Konzerte, die Verbreitung rechtsradikalen Gedankenguts, so die Begründung der BH Bregenz. Das Vereinslokal in Wolfurt (Bezirk Bregenz) wurde geschlossen.
Der VfGH wies nun in dritter Instanz die Beschwerde der Klubmitglieder ab und hielt fest, dass der Verein von Anhängern der "Blood & Honour-Bewegung" als Deckmantel zur Verbreitung ihrer Ideologien unter dem Schutz der Vereinsfreiheit gegründet und fortgesetzt wurde.
Die Situation habe sich inzwischen sehr beruhigt, so der stellvertretende Sicherheitsdirektor Walter Filzmaier. Nach den zahlreichen Auseinandersetzungen der vergangenen Jahre habe man viele Gespräche mit Beteiligten geführt und die Gruppe verstärkt überwacht. Einige der Mitglieder hätten sich auch einsichtig gezeigt. Wirkung hatten aber auch gerichtliche Maßnahmen. So säßen derzeit mehrere Mitglieder wegen Körperverletzungen in Haft. "Das gibt auch den anderen zu denken", war Filzmaier überzeugt.