Nach Video-Eklat

Helene Fischer droht FPÖ mit Klage

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FPÖ darf Video von Schlagersängerin Helene Fischer nicht mehr verwenden.

Das gefiel der russischstämmigen Schlagersängerin Helene Fischer gar nicht: FPÖ-Chef H.C. Strache und sein Salzburger Landesparteichef Karl Schnell ließen sich beim Neujahrstreffen der FPÖ in Salzburg vor mehreren Tausend FPÖlern feiern – im Hintergrund lief ein Video des Songs „Phänomen“ von Helene Fischer.

Das Liebeslied, in dem es heißt: „Weil du total aus der Reihe tanzt, ein Mensch wie du, gibt dem Leben Glanz“ wurde kurz vor dem Auftritt von Strache gezeigt.

Nun hat der Anwalt von Helene Fischer eine Unterlassungsforderung an die Freiheitlichen geschickt. Sie hält offensichtlich gar nichts davon, Werbefigur der FPÖ zu sein. Der dem Anwaltsbrief beiliegende Zahlschein über mehrere Hundert Euro soll bereits eingezahlt worden sein – eine Klage stand ins Haus.

Darin enthalten ist eine Aufforderung zur Unterlassung solcher Aktivitäten samt Zahlschein. Um keine Klage zu riskieren, musste die FPÖ nun mehrere hundert Euro überweisen. In Zukunft muss H.C. Strache also ohne die schöne Helene auskommen. Das „Phänomen“-Video sehen Sie hier:

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