Kogler: "Hat sich mir noch nicht erschlossen, dass sich das Coronavirus in Burgenland anders verhalten sollte als in Kärnten."
Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) zeigte sich am Freitag skeptisch bezüglich der von Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) erlassenen Verordnung. Dieser hat gestern seine umstrittene „Neusiedler See“-Verordnung kundgemacht. Demnach ist bis 30. April das Betreten von Seebädern, Stegen, Hütten und Hafenanlagen an Gewässern verboten. Ausgenommen sind Fischer, Seehütten-Besitzer und die "regionale Naherholung". "Es wäre gut, wenn wir bei vergleichbaren Lebensbereichen in Österreich einheitlich vorgehen", so Kogler am Freitag vor Journalisten.
Im Kern beinhaltet die burgenländische Verordnung bis 30. April das Betretungsverbot unter anderem für Seebäder oder Hafenanlagen an Gewässern wie dem Neusiedler See mit der wesentlichen Ausnahme der "regionalen Naherholung". Diese trifft auf Personen mit Wohnsitz im Umkreis von 15 Kilometern zum Erholungsgebiet zu.