Nationalrat beschloss zwar Limit für Parteispenden – Finanzen bleiben aber im Dunkeln.
Wien. SPÖ, FPÖ und Jetzt zogen am Mittwoch ihre Reform der Parteienfinanzierung durch. Und die trifft ausschließlich ÖVP und Neos, jene beiden Parteien, die sich auch durch größere Spenden finanzieren: Künftig darf kein Spender mehr als 7.500 Euro jährlich geben – und keine Partei mehr als 750.000 Euro einnehmen. 2017 nahm die ÖVP etwa drei Millionen Euro an Spenden ein. Der Beschluss verzögerte sich übrigens wegen der zahlreichen Zusatzanträge bis in den frühen Abend.
Parteien schlagen Prüfer vor: Was aber nicht geändert wurde: Der Rechnungshof (RH) darf weiterhin nicht in die Parteifinanzen Einblick nehmen. So schlagen die Parteien selbst eine Liste von fünf Prüfern vor – aus denen der RH zwei aussuchen darf.
Misstrauen. SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner hatte im Report dem RH sogar indirekt das Misstrauen ausgesprochen: Der schicke weisungsgebundene Beamte, während die vorgesehenen Wirtschaftsprüfer „unabhängige Finanzexperten seien“. ÖSTERREICH wurde indes ein Dossier zugespielt, das an der Unabhängigkeit der Finanzexperten – ohne diesen natürlich nahetreten zu wollen – leise Zweifel aufkommen lässt. De facto prüfen die Parteien also sich selbst.
- Aufsichtsrat: Der eine war nicht nur früherer Partner von SPÖ-Finanzreferent Christoph Matznetter – sondern auch Aufsichtsrat der SPÖ-eigenen Unternehmensbeteiligungsgesellschaft.
- Partner: Der andere war u. a. Partner in der „Consultatio“, der Steuerberatungskanzlei von Ex-SPÖ-Finanzminister Hannes Androsch.
In der SPÖ dementiert man das nicht – verweist aber darauf, dass der Rechnungshof ja durchaus andere Prüfer hätte aussuchen können.
Was der Nationalrat noch beschloss:
- Beamte: Die Novelle bringt eine zentrale Disziplinarkommission für Bundesbeamte anstelle der verschiedenen Kommissionen in den einzelnen Ressorts.
- Wohnen: Erstmieter können gemeinnützige Wohnungen künftig früher erwerben, konkret schon nach fünf und nicht erst nach zehn Jahren.
- Führerscheine: Schummeln mit technischen Hilfsmitteln bei theoretischen Fahrprüfungen soll künftig mit einer neunmonatigen Sperre belegt werden.
- Sexual-Unterricht: Er darf nicht mehr durch externe Anbieter (Vereine etc.) durchgeführt werden.