Maßnahme gegen Hasspostings

So soll 'Klarnamenpflicht light' funktionieren

Teilen

ÖSTERREICH liegen die Details des Regierungsvorschlags vor: ÖVP-Minister Blümel will eine „Klarnamenpflicht light“.

Sowohl der neugeborene Sohn Hendrik als auch das Neujahrsbaby Chiara aus Wien wurden im Netz wüst beschimpft. Auch der der kleinen Asel (Wiener Neujahrsbaby 2018) schlug vor genau einem Jahr eine beispiellose Welle an Hasspostings entgegen – ausgelöst vom Kopftuch der Mutter auf dem offiziellen Foto. Angesichts der immer neuen Fälle wollte die Regierung hart durchgreifen.

Die Details zur "Klarnamenpflicht light"

Nach ihrem Gipfel gegen Hass im Netz im November kündigte die Regierung ein „digitales Vermummungsverbot“ an. Seitdem ist es um das geplante neue Gesetz jedoch ruhig geworden, konkreten Zeitplan gibt es noch keinen. Ursprünglich hätte das neue Gesetz ab 1. Juli 2019 in Kraft treten sollen.

ÖSTERREICH liegen die Details des Regierungsvorschlags vor: ÖVP-Medienminister Gernot Blümel will eine „Klarnamenpflicht light“. Das heißt: User müssen sich künftig in Online-Foren mit ihrem echten Namen (Vor- und Nachname) anmelden. Verifiziert soll das Ganze dann über die Handynummer werden. Der User bekommt nach der Anmeldung einen Code per SMS zugeschickt, diesen muss er eingeben, um im Forum „freigeschalten“ zu werden. Allerdings soll danach weiter das Posten unter einem Pseudonym möglich sein. Darauf hätte vor allem die FPÖ gepocht, heißt es aus ÖVP-Kreisen. Bei Straftatbeständen könnten die User dann anhand der Handynummer ausfindig gemacht werden.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.