Darf bei uns ein Präsident „Erbschleicher“ sein?
Unsere Politiker haben derzeit ein fürchterliches Image – dass sie jetzt auch noch als „Erbschleicher“ dastehen, verdanken sie dem FPÖ-Aushängeschild Martin Graf.
Graf ist immerhin 3. Nationalratspräsident, einer der Top-Repräsentanten unseres Landes. Er verdient 200.000 Euro im Jahr – kassiert also mehr, als er leistet.
Trotzdem hat sich Graf nicht entblödet, in seinem Nebenjob als Anwalt einer betagten Dame eine dubiose Stiftung für ihre Millionen einzureden – und diese Millionen auch zu „verwalten“.
Seit Wochen serviert die sympathische Oma Details, wie sie um ihr Geld geprellt wurde. Seit Wochen sagt Graf, alles sei Verleumdung.
Gestern setzte sich in der unappetitlichen Causa endlich FP-Chef Strache durch – Graf legt den Stiftungsvorsitz für die Oma zurück.
Das wird niemals reichen. Ein Nationalratspräsident, der als „Erbschleicher“ beschuldigt wird, ist untragbar – selbst für unser Land.
Graf muss aus allen Funktionen ausscheiden. Vor allem muss geklärt werden, ob seine rechte „Burschenschafter-Connection“, die in der FPÖ den Ton angibt, tatsächlich in illegale Geschäfte verwickelt ist.
Das wäre für die FPÖ eine politische Katastrophe.
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