Großteil Nachfahren von NS-Opfern

Zahl der Einbürgerungen mehr als verdoppelt

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Knapp 40 Prozent der Eingebürgerten sind Nachkommen von NS-Opfern. 

Die Zahl der Einbürgerungen in Österreich hat sich im ersten Quartal mehr als verdoppelt. In den ersten drei Monaten des Jahres wurde die österreichische Staatsbürgerschaft an 4.865 Personen verliehen, darunter an 1.925 im Ausland lebende Personen, wie aus von der Statistik Austria veröffentlichten Zahlen hervorgeht. Knapp 40 Prozent der Eingebürgerten sind Nachkommen von NS-Opfern.

Im Vergleich zum Vorjahrsquartal (2.402) stiegen die Einbürgerungen um 102,5 Prozent. Und auch im Vergleich zur Zeit vor der Corona-Pandemie (1. Quartal 2019: 2.764 Einbürgerungen) ergab sich eine Zunahme von 76 Prozent. Zurückzuführen ist das vorrangig auf Einbürgerungen nach §58c StbG. Unter diesem Rechtstitel haben Nachkommen von Opfern des NS-Regimes seit September 2020 die Möglichkeit einer Einbürgerung, ohne im Gegenzug ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben zu müssen. Im 1. Quartal 2022 erhielten 1.927 Personen auf diese Weise die österreichische Staatsbürgerschaft, was 39,6 Prozent aller Einbürgerungen ausmacht.

Nachkommen von NS-Opfern 

Von diesen leben 1.911 im Ausland. Den Großteil davon machen Angehörige dreier Staaten aus: 781 kommen aus Israel, 414 aus dem Vereinigten Königreich und 407 aus den Vereinigten Staaten. Aus anderen Gründen Eingebürgerte waren zuvor am häufigsten Staatsangehörige der Türkei (340 bzw. 7 Prozent), Syriens (304 bzw. 6,2 Prozent) sowie Bosnien und Herzegowinas (237 bzw. 4,9 Prozent). Etwa die Hälfte der Einbürgerungen im 1. Quartal waren Frauen (49,7 Prozent), der Anteil der Minderjährigen (unter 18 Jahren) betrug 31,7 Prozent. Ein Fünftel der neu Eingebürgerten wurde bereits in Österreich geboren (1.029 bzw. 21,2 Prozent).

Etwa drei Viertel aller Einbürgerungen im 1. Quartal erfolgten bei Erfüllung aller anderen Voraussetzungen aufgrund eines Rechtsanspruchs (3.685 Personen bzw. 75,7 Prozent). 263 Personen der neuen Österreicher erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen (5,4 Prozent). Unter dem Titel Erstreckung der Verleihung wurden 102 Ehegattinnen und Ehegatten sowie 815 Kinder eingebürgert.
 

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