Das Bundeskabinett in Deutschland hat einen neuen Gesetzentwurf verabschiedet, der umfangreiche und positive Tierschutzvorgaben vorsieht. Agrarminister Cem Özdemir hat diese Gesetzesänderungen initiiert, um die Lebensbedingungen von Tieren in Deutschland nachhaltig zu verbessern.
Der Gesetzentwurf umfasst Maßnahmen wie verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen, strengere Regeln für den Onlinehandel mit Heimtieren und das Verbot der dauerhaften Anbindehaltung von Tieren. Diese Reformen stellen einen bedeutenden Fortschritt für den Tierschutz dar.
Videoüberwachung in Schlachthöfen
Eine zentrale und fortschrittliche Maßnahme des neuen Gesetzentwurfs ist die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen. Diese Maßnahme soll tierschutzrelevante Bereiche umfassen und den Behörden bei Kontrollen helfen. Die Videoüberwachung wird sicherstellen, dass die Tierschutzvorgaben strikt eingehalten werden und das Wohl der Tiere gewährleistet ist.
Strengere Maßnahmen gegen Qualzuchten bei Haustieren
Der Gesetzentwurf sieht gezielte und effektive Maßnahmen gegen Qualzuchten bei Haustieren vor. Eine Liste möglicher Symptome soll erstellt werden, um das Verbot von Qualzuchten zu stärken. Tiere mit solchen Merkmalen sollen online nicht mehr ausgestellt oder verkauft werden dürfen. Zusätzlich sollen Tierbörsen intensiver kontrolliert werden, um den Schutz der Tiere weiter zu erhöhen.
Neue Regeln für den Onlinehandel mit Heimtieren
Der Onlinehandel mit Heimtieren wird durch strengere Regelungen optimiert. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass Tiere unter artgerechten Bedingungen gehalten und transportiert werden. Anbieter, die gegen diese Vorschriften verstoßen, sollen schneller identifiziert und zur Rechenschaft gezogen werden können, was den Schutz der Tiere im Handel verbessert.
Verbot der dauerhaften Anbindehaltung
Das Verbot der dauerhaften Anbindehaltung von Tieren ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Diese Praxis soll grundsätzlich untersagt werden, wobei es begrenzte Ausnahmen für bestehende Betriebe gibt. Für kleinere Höfe mit maximal 50 Rindern soll eine Kombination aus Stallhaltung und Weidegang weiterhin erlaubt bleiben. Diese Regelung berücksichtigt die besonderen Gegebenheiten kleinerer Betriebe und fördert gleichzeitig das Wohl der Tiere.
Weitere geplante Änderungen
Kupieren von Schwänzen: Das Kupieren von Schwänzen bei Lämmern soll komplett verboten werden. Für das Kupieren von Schwänzen bei Ferkeln gelten neue, tierschutzfreundlichere Vorgaben.
Aus das Ausbrennen von Hornanlagen bei Kälbern soll künftig nur noch unter Betäubung erlaubt sein. Diese Maßnahme reduziert das Leiden der Tiere und stellt sicher, dass sie angemessen behandelt werden.
Ebenfalls soll eine Neuanschaffung von reisenden Zirkustieren wie Elefanten, Affen, Giraffen oder Flusspferden verboten werden. Nur bereits vorhandene Tiere dürfen weiterhin gehalten werden. Diese Maßnahme sorgt langfristig für eine Reduzierung der Zahl von Zirkustieren und verbessert deren Lebensbedingungen.
Eine Verschärfung der Strafen für Misshandlung und Tötung von Tieren soll ebenfalls stattfinden: Die Strafen für die Misshandlung von Tieren und die Tötung von Tieren ohne vernünftigen Grund werden verschärft. Künftig sind in bestimmten Fällen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich. Auch der Versuch einer solchen Tat wird strafbar. Bußgelder werden auf bis zu 50.000 Euro erhöht. Diese Verschärfung der Strafen soll abschreckend wirken und den Tierschutz stärken.
Verankerung des Amtes der Bundesbeauftragten für Tierschutz
Das Amt der Bundesbeauftragten für Tierschutz, das aktuell von Ariane Désirée Kari ausgefüllt wird, wird auf gesetzlicher Ebene verankert. Diese Maßnahme sichert, dass die Anliegen des Tierschutzes auf höchster politischer Ebene vertreten werden und die Bundesbeauftragte die nötigen Befugnisse hat, um effektiv arbeiten zu können.
Der Gesetzentwurf hat breite Unterstützung bei Tierschützern gefunden, die die Maßnahmen als bedeutenden Fortschritt zur Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland begrüßen.
Dennoch kritisierte der deutsche Tierschutzbund, dass die besonders in bergigen Lagen Süddeutschlands verbreitete Anbindehaltung nicht gänzlich verboten werden soll. »Anbindehaltung ist Tierqual. Es ist unerklärlich, dass Bundestierschutzminister Özdemir aus eigener Motivation – entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse und trotz einschlägiger Gerichtsurteile – das Leid der Rinder für ewig festschreiben will«, kritisierte Präsident Thomas Schröder. Die saisonale Anbindehaltung, bei der die Rinder mehr als die Hälfte des Jahres fixiert im Stall stehen, bleibe sogar dauerhaft erlaubt. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert zudem, dass der aktuelle Entwurf kein Verbot der Transporte lebender Tiere in Länder außerhalb Europas und keine Verbesserungen für Tiere in Tierversuchen vorsieht.