Gericht entscheidet

Ärzte dürfen Geräte bei todkranker Pippa (5) abstellen

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Die Fünfjährige liegt seit rund zwei Jahren mit schweren Hirnschäden im Spital.

Ein britisches Gericht hat entschieden, dass die Ärzte im Fall der todkranken Pippa (5) die Geräte abstellen dürfen. Die lebenserhaltenden Maßnahmen sollten beendet werden, teilte der High Court in London am Freitag mit. Die Fünfjährige liegt seit rund zwei Jahren mit schweren Hirnschäden in einem Londoner Krankenhaus. Die Ärzte haben keine Hoffnung mehr und wollen die lebenserhaltenden Maßnahmen beenden, die Mutter wehrte sich jedoch dagegen vor Gericht.
 
Der Fall sei "herzzerreißend", sagte der Richter in London. Allerdings könne Pippa ihre Umwelt oder Interaktionen mit anderen Menschen nicht wahrnehmen. Eine Verlegung nach Hause mit speziellen Geräten, wie sie die Mutter gefordert hatte, sei daher nicht sinnvoll. Die Anwälte der Mutter kündigten an, Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen.
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