Bruscas Anwälte hatten Einspruch gegen ein Urteil eines römischen Gerichts eingereicht, das im März den Antrag ihres Mandanten auf Hausarrest abgelehnt hatte.
Rom. Das Kassationsgericht in Rom, die höchste Instanz im italienischen Justizsystem, hat am späten Montagabend einen Antrag des wegen Mafia-Delikten verurteilten Ex-Bosses Giovanni Brusca auf Hausarrest zurückgewiesen. Bruscas Anwälte hatten Einspruch gegen ein Urteil eines römischen Gerichts eingereicht, das im März den Antrag ihres Mandanten auf Hausarrest abgelehnt hatte.
Die Staatsanwälte im Kassationsgericht sprachen sich gegen den Hausarrest für Brusca mit der Begründung aus, dieser habe bisher keine Reue wegen seiner Verbrechen gezeigt. Dies wurde von seinen Anwälten bestritten. Nach dem Urteil des Kassationsgerichts bleibt der 62-jährige Sizilianer im römischen Hochsicherheitsgefängnis Rebibbia, wo er eine lebenslange Haftstrafe absitzt.
Brusca hatte den Auslöser der Bombe gedrückt, die im Mai 1992 in Palermo den Mafia-Jäger Giovanni Falcone tötete. Der Mafioso wurde vier Jahre später festgenommen. Bald begann er, mit den italienischen Justizbehörden zu kooperieren. Danach gestand er, er habe über 100 Menschen getötet. Bruscas Aussagen sind teils jedoch sehr umstritten und werden angezweifelt. Wegen seiner Zusammenarbeit mit der Justiz, die zu mehreren Festnahmen anderer Mafiosi führte, hatte Brusca um Hausarrest gebeten.