Aussetzung bis Mitte des Jahres für Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten.
Der Familiennachzug nach Deutschland für Angehörige von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus bleibt bis Mitte des Jahres ausgesetzt. Einen entsprechenden Kompromiss von Union und SPD zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes verabschiedete der Bundestag am Donnerstag in Berlin.
Von August an sollen dann pro Monat 1.000 Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern aus humanitären Gründen zu den subsidiär Schutzberechtigten nachziehen dürfen. Hinzu kommt eine bereits bestehende Härtefallregelung, auf deren Grundlage im Jahr 2017 aber weniger als 100 Visa vergeben worden sind. Für den Entwurf stimmten 376 Abgeordnete, mit Nein votierten 298, vier enthielten sich.
Im Zuge der Koalitionsverhandlungen hatten sich Union und SPD in dieser Woche auf diesen Kompromiss verständigt. Eigentlich würde der vor zwei Jahren verhängte Stopp des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Personen Mitte März auslaufen.
Der Beschluss stellt eine Übergangsregelung dar. Innenminister Thomas de Maiziere sagte in der Debatte, das Nähere zum Familiennachzug werde in einem Folgegesetz geregelt, das bis Ende Juli fertig sein solle. Der gefundene Kompromiss stehe für "Humanität und Verantwortung, für Integration und Begrenzung, für Großzügigkeit und Realismus". De Maiziere verteidigte das neue Gesetz gegen Kritik der Opposition. Es handle sich um eine Lösung, die die Debatte befriede.
Linke und Grüne forderten eine Wiedereinführung des generellen Familiennachzuges, die AfD einen vollständigen Verzicht. Die FDP plädierte für eine weitere Aussetzung mit einer Härtefallregelung. Die Gesetzentwürfe der Opposition fanden aber keine Mehrheit.