20161004_66_81165_1610047_Boehmermann_Pumm.jpg

Nach Erdogan-Beleidigung:

Böhmermann-Verfahren eingestellt

Teilen

Staatsanwaltschaft Mainz: keine strafbaren Handlungen nachweisbar.

Der ZDF-Moderator Jan Böhmermann hat den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan mit seinem sogenannten Schmähgedicht strafrechtlich nicht beleidigt. Die Staatsanwaltschaft in Mainz stellte entsprechende Ermittlungen ein , wie sie am Dienstag mitteilte. Strafbare Handlungen seien "nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen", hieß es zur Begründung.

Die Staatsanwaltschaft begründete die Einstellung der Ermittlungen unter anderem auch damit, dass Böhmermanns Schmähgedicht "als Beispiel für eine Überschreitung der Meinungsfreiheit dienen sollte". Zudem sei eine Karikatur oder Satire keine Beleidigung, wenn "die Überzeichnung menschlicher Schwächen" keine "ernsthafte Herabwürdigung der Person" enthalte.

Böhmermann hatte Erdogan Ende März in einem Schmähgedicht angegriffen. Erdogan erstattete daraufhin Anzeige, ein mögliches strafrechtliches Vorgehen gegen den Satiriker sorgte in Deutschland aber für großen Unmut. Allerdings stimmte die Regierung den Ermittlungen wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts zu.

Der Fall Böhmermann ist aber damit noch nicht am Ende: Das Hamburger Landgericht verhandelt am 2. November mündlich über die zivilrechtliche Unterlassungsklage Erdogans wegen Böhmermanns Schmähgedicht. Es handelt sich dabei um das sogenannte Hauptsacheverfahren. In einem vorgelagerten einstweiligen Verfahren hatte das Gericht Erdogan im Mai teils recht gegeben und die Wiederholung bestimmter Passagen untersagt.

Heftige politische Auseinandersetzung ausgelöst

Mit dem Schmähgedicht löste Böhmermann überdies eine heftige politische Auseinandersetzung aus. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kommentierte den Beitrag mit kritischen Worten und stimmte gegen den Wunsch vom Koalitionspartner SPD den Ermittlungen gegen Böhmermann zu.

Überdies löste Böhmermanns Gedicht eine Diskussion über die Abschaffung eines Paragrafen im Strafgesetzbuch aus: Der Paragraf 103, der die Beleidigung von ausländischen Staatsvertretern unter Strafe stellt, soll gestrichen werden.

Der Paragraf sei "für die Zukunft entbehrlich", erklärte Merkel im Frühjahr und kündigte an, dass noch in dieser Wahlperiode ein entsprechender Gesetzentwurf verabschiedet werde, der 2018 in Kraft treten solle. Auf Grundlage des Paragrafen hatte die Kanzlerin zuvor den strafrechtlichen Ermittlungen gegen Böhmermann zugestimmt.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.