Wirbel um Urteil

Camperin vergewaltigt: Darum gab es nicht die Höchststrafe

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„Mildes“ Urteil sorgt für Aufregung. Deshalb kam es dazu.

Für die Vergewaltigung einer Camperin in Troisdorf bei Bonn ist ein 31-Jähriger zu einer Haftstrafe von elf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Bonner Landgericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der Angeklagte im April in der Siegaue ein junges Paar aus Baden-Württemberg beim Zelten überfallen hatte.

Er bedrohte seine Opfer mit einer Astsäge und vergewaltigte die 23 Jahre alte Frau. Die Tat hatte überregional für Aufsehen gesorgt. Der Angeklagte, ein abgelehnter Asylbewerber aus Ghana, hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten. Im Prozess war er mehrfach durch aufbrausendes Verhalten negativ aufgefallen. Unter anderem hatte er die junge Frau als Prostituierte bezeichnet.

Die Ermittler hatten zahlreiche DNA-Spuren des 31-Jährigen am Tatort und am Opfer gefunden. Ein psychiatrisches Gutachten stufte ihn als schuldfähig ein. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 13 Jahren gefordert.

Bei der Urteilsbegründung erklärte die Richterin, warum es nicht zur Höchststrafe kam: „Für ihn spricht wenig, aber nicht nichts“. Wie die „BILD“ berichtet, sollen folgende Punkte ausschlaggebend gewesen sein. Der Angeklagte ist offiziell nicht vorbestraft, sein Verbrechen wird als Spontantat eingestuft. Zudem gelte der 31-Jährige – auch wegen seiner mangelnden Sprachkenntnisse – als Ausländer besonders haftempfindlich.

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