Ein deutsches Gericht hat erstmals entschieden, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, Angehörige von IS-Kämpfern zurückzuholen.
Deutschland. Ein Gericht hat erstmals entschieden, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, Angehörige von IS-Kämpfern nach Deutschland zurückzuholen. Dies geht nach Informationen von "NDR", "WDR" und "Süddeutscher Zeitung" aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin aus dieser Woche hervor.
Das Auswärtige Amt wird in dem Gerichts-Beschluss nun aufgefordert, die Identität dreier minderjähriger Kinder im syrischen Flüchtlingslager al-Haul feststellen zu lassen und danach diesen und ihrer Mutter die Rückreise nach Deutschland zu ermöglichen.
Grundsätzliche Entscheidung
Die prinzipielle Rechtsfrage, ob erwachsene IS-Anhänger durch die Bundesregierung nach Deutschland geholt werden müssen, ließ das Gericht offen. Es billigte darüber hinaus dem Auswärtigen Amt generell einen großen Ermessensspielraum bei der Beantwortung dieser heiklen Frage zu. Da aber in diesem Fall eine "isolierte Rückkehr" der Kinder ausweislich der Erklärungen kurdischer Vertreter nicht möglich sei, müsse die Mutter ebenfalls nach Deutschland geholt werden.
Das Gericht erklärte seine Entscheidung im Eilverfahren damit, dass bei "Untätigkeit" mindestens den Kindern "schwere, unzumutbare und nicht anders abwendbare Nachteile" drohten.
Die Leiterin der Beratungsstelle "Hayat Deutschland" Claudia Dantschke, die solche Familien betreut, sprach von einem Durchbruch: "Jetzt haben wir endlich ein Urteil von einem deutschen Gericht, das die Bundesregierung verpflichtet, nicht nur die Kinder zurückzuholen, sondern zusammen mit ihren Müttern."
In der Bundesregierung werden angesichts von zahlreichen weiteren Klagen von IS-Angehörigen und ihren Familien schon bald weitere Gerichtsentscheidungen erwartet.