Flughafen-Chaos

Drohnen-Alarm – Warum lässt sich keine Spur finden?

Zuletzt waren über dem Flughafen München mehrfach Drohnen zu sehen. Dutzende Flüge mussten umgeleitet oder gar gestrichen werden. Von den Drohnen und deren Piloten, die das Chaos auslösten, fehlt bisher jede Spur.

Deutschland. In den letzten 24 Stunden kam es über dem Flughafen München zu wiederholten Sichtungen größerer Drohnen; Dutzende Flüge wurden umgeleitet oder gestrichen. Von den Verantwortlichen fehlt jede Spur — ebenso von den eingesetzten Flugkörpern, die offenbar "in Luft aufgehen". Hier die wichtigsten Fragen zum Drohnen-Chaos beantwortet:

  • Drohnen-Typ: Sichtungen über dem Flughafen "Franz Josef Strauß" deuten auf Starrflügler mit 60–100 cm Spannweite und 1–3 kg Gewicht hin; mindestens in einem Fall wird von einer "militärischen Aufklärungsdrohne" berichtet – mehr Infos dazu hier.
  • Gefahr für Luftverkehr: Ein Zusammenstoß, besonders an Triebwerken oder Cockpit, kann katastrophale Folgen haben; Batterien können bei Beschädigung Feuer oder Explosion verursachen.
  • Warum keine Spur? Solche kleinen Drohnen werden oft nicht von zivilen Radarsystemen erfasst und wurden bislang nur visuell beobachtet (in München wurden bislang nur Drohnen von Menschen gesichtet) — damit sind Rückverfolgung und Ortung extrem schwierig. Reichweiten von 15–50+ km bieten Tätern viele Startplätze.
  • Fernsteuerung möglich, aber Startpersonal nötig: Theoretisch lassen sich Drohnen über weite Distanzen steuern, doch Start und Bergung erfordern lokale Personen.
  • Abwehrmethoden: Elektronische Störsysteme (sogenannter "Jammer") oder kinetische Mittel, wie Abfangdrohnen mit Netzen, Sprengstoff oder Ramm-Vorrichtungen, Schusswaffen und für Ziele in großer Höhe auch Flugabwehrraketen, kommen infrage.
  • Recht & Internationales Know‑how: In Deutschland gelten strenge Regeln für Drohnen-Abschüsse, wie "Bild" berichtet: 1. muss eine akute Gefahr vorliegen; 2. darf es keine alternativen Möglichkeiten geben; 3. dürfen nur befugte Stellen eingreifen,; 4. muss der Abschuss verhältnismäßig und alle Risiken abgewogen worden sein (Anm. eine fallende Drohne kann Schäden verursachen). Israel und Ukraine verfügen über erprobte Abwehrsysteme (u.a. der Anti-Drohnen-Laser "Iron Beam"), deren Übernahme technische und rechtliche Anpassungen nötig macht.

Die Urheber der Drohnenflüge und ihre Motive sind weiterhin unbekannt.

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