Katalonien

Die "nukleare Option": Verfassungsartikel 155

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Hochspannung vor Reaktion Rajoys auf erwartete Unabhängigkeitserklärung Kataloniens.

Ganz Spanien wartet gebannt darauf, wie Regierungschef Mariano Rajoy auf die erwartete Unabhängigkeitserklärung Kataloniens reagieren wird. Eine Möglichkeit wäre die Entmachtung der Regionalregierung in Barcelona unter Carles Puigdemont. Rajoy würde dann die sogenannte nukleare Option in der spanischen Verfassung aktivieren, den Artikel 155.
 
Dort wird auf die Verpflichtung der Regionalregierungen hingewiesen, sich an die Verfassung und das allgemeine Interesse ganz Spaniens zu halten. Tut eine Regionalregierung das nicht, ist die Zentralregierung zu "erforderlichen Maßnahmen" berechtigt, um laut Verfassungstext "die Autonome Gemeinschaft zu der zwangsweisen Erfüllung dieser Verpflichtungen anzuhalten".
 
Bevor es soweit kommt, muss Rajoy allerdings bestimmte Schritte einhalten. Zuerst müsste er Puigdemont offiziell auffordern, die in der Verfassung vorgegebenen Pflichten einzuhalten. Erst wenn dieser sich weigern sollte, muss Rajoy den Senat einschalten. In dieser Kammer sind die 17 verschiedenen Regionen Spaniens vertreten, die ihrerseits aus einer oder mehreren Provinzen bestehen. Erst wenn der Senat mit absoluter Mehrheit Rajoys Antrag billigt, ist die "nukleare Option" scharf gestellt. Geht es nach Parteizugehörigkeit, dürfte das kein Problem sein, denn im Senat gehören 147 der 264 Senatoren dem konservativen Partido Popular von Rajoy an.
 
Mit der Aktivierung von Artikel 155 betritt der spanische Staat Neuland, noch nie wurde er in Anspruch genommen. Im Absatz zwei des Artikels heißt es vage: "Zum Zwecke der Ausführung der (...) Maßnahmen kann die Regierung allen Behörden der Autonomen Gemeinschaften Weisungen erteilen." Das hieße, die Regierung in Madrid wäre weisungsbefugt gegenüber allen Einrichtungen der katalanischen Verwaltung. Allerdings haben bisher die katalanische Regierung und die ihr untergeordneten Behörden vielfach Anweisungen aus Madrid ignoriert. Die Verfassung gibt auch keinen zeitlichen Rahmen vor, in dem der Artikel 155 - einmal aktiviert - umgesetzt werden muss.
 
Keine Panzer
 
In spanischen Medien wird seit Wochen spekuliert, was unter den notwendigen Maßnahmen zur Durchsetzung der Zwangsverwaltung Kataloniens zu verstehen sei. Unter den vielfach zitierten Verfassungsexperten wird demnach militärische Gewalt ausgeschlossen. So zitiert beispielsweise das Nachrichten-Portal "El Espanol" den Verfassungsrechtler Tomas Ramon Fernandez, zum Artikel 155: "Der hat nichts mit Panzern zu tun."
 
Unzweifelhaft ist, dass die Loslösung Kataloniens vom Rest Spaniens einen gravierenden Verstoß gegen die Verfassung darstellt. In Artikel 2 heißt es unmissverständlich: "Die Verfassung stützt sich auf die unauflösliche Einheit der spanischen Nation, gemeinsames und unteilbares Vaterland aller Spanier, und anerkennt und gewährleistet das Recht auf Autonomie der Nationalitäten und Regionen, die Bestandteil der Nation sind, und auf die Solidarität zwischen ihnen."
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