Hygiene-Gründe

Diese Freibäder verbieten jetzt Burkinis und Co.

In mehreren Schwimmbädern in Baden-Württemberg gilt ab sofort eine verschärfte Badeordnung – und die sorgt für Diskussionen. 

Das Motto: Weniger ist mehr, zumindest wenn es um die Badekleidung geht. Ziel der neuen Regelungen ist vor allem die Verbesserung der Wasserhygiene.

Bäder burkini
© Badeverbund Dreiländereck

Was ist verboten?

Die neuen Vorschriften gelten unter anderem im Parkschwimmbad Lörrach und im Freibad Müllheim. Diese Änderungen treten sofort in Kraft:

  • Badeshorts mit Taschen sind nicht mehr erlaubt. Grund: In den Taschen befanden sich häufig Taschentücher oder andere unhygienische Gegenstände, die ins Becken gelangten.
  • Designer-Unterwäsche unter Badehosen ist untersagt. Einige Badegäste, vor allem junge Männer, trugen laut Badbetreiber Unterhosen unter den Shorts, was als unhygienisch gilt.
  • Baumwollkleidung ist nicht mehr gestattet. Nur noch Badekleidung aus Kunstfaser ist zulässig, da Baumwolle das Wasser stärker belastet.
  • Burkinis und körperverhüllende Badebekleidung sind nicht mehr erlaubt. Betroffen sind Kleidungsstücke, die aus hygienischer Sicht als problematisch gelten.

Was ist erlaubt?

Die neue Verordnung legt genau fest, wie Badekleidung beschaffen sein muss:

  • Enganliegende Badebekleidung ist Pflicht – sowohl für Männer als auch für Frauen.
  • Die Kleidung muss: aus Kunstfaser bestehen, blickdicht sein, die Geschlechtsteile vollständig bedecken.
  • Für Frauen ist Kleidung erlaubt, die maximal bis zu den Ellenbogen und bis zum Knieansatz reicht.
  • Für Männer gelten dieselben Längenbegrenzungen – enger Schnitt, maximal bis zum Knieansatz.

Wer sich nicht daran hält, dem droht der Ausschluss vom Badebetrieb. Das haben die Verantwortlichen der betroffenen Schwimmbäder ausdrücklich klargestellt.

Ausblick

Auch in anderen Bädern Baden-Württembergs wird derzeit diskutiert, ob ähnliche Regelungen eingeführt werden sollen.

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