Deutschland

Doppelmörder von Bodenfelde: Lebenslang

Teilen

Die Strafe liegt über der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Im Prozess um den Doppelmord von Bodenfelde in Deutschland hat das Landgericht Göttingen den Angeklagten Jan O. am Montag zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Außerdem ordnete es die Unterbringung des 26-Jährigen in der Psychiatrie an. Jan O. hatte gestanden, im November 2010 die 14-jährigen Nina und den 13-jährigen Tobias innerhalb von fünf Tagen brutal getötet zu haben.

Staatsanwaltschaft forderte nur 15 Jahre Haft
Mit dem Strafmaß ging das Landgericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die nur eine 15-jährige Haftstrafe für beide Morde verlangt hatte. Die Anklage hatte dies mit einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgrund einer schweren Persönlichkeitsstörung begründet. Die Verteidigung hatte auf eine niedrigere Haftstrafe und Unterbringung in der Psychiatrie ohne Sicherungsverwahrung plädiert.

Richter: "Unvorstellbares Unrecht"
Der Vorsitzende Richter Ralf Günther sprach angesichts des Tatablaufs von "schier unvorstellbarem Unrecht". Nach Überzeugung des Gerichts tötete Jan O. die 14-jährige Nina am 15. November brutal, um sich sexuell zu befriedigen. Während der Tat habe er dann festgestellt, dass ihn auch kannibalische Handlungen wie das Trinken ihres Blutes und das Kauen kleiner Fleischfetzen aus ihrem Hals befriedigten. Nina habe auch zur Verdeckung einer Straftat sterben müssen, weshalb das Gericht ein weiteres Mordmerkmal als bewiesen ansah.

Täter hatte schwere Persönlichkeitsstörung
Für die Ermordung Ninas verurteilte das Gericht den Angeklagten aber nur zu 13 Jahren und zehn Monaten Haft. Nach Überzeugung der Richter war er bei dieser Tat wegen der durch einen Gutachter festgestellten schweren Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig. Bei der Ermordung von Tobias fünf Tage später sei es - weil der Angeklagte Tobias zunächst für ein Mädchen hielt - anfangs auch um sexuelle Befriedigung gegangen. Nachdem der Täter dann aber festgestellt habe, dass es sich um einen Burschen handelte, habe er zur Verdeckung einer Straftat gehandelt.

Einweisung in die Psychiatrie und Sicherungsverwahrung
Der Vorsitzende Richter Günther sagte dazu, für diese Tat sei die Persönlichkeitsstörung nicht entscheidend gewesen. "Er war in der Lage, die Situation abzuwägen." Deswegen ließ das Gericht hier eine verminderte Schuldfähigkeit nicht gelten und verurteilte Jan O. für den Mord an Tobias zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Sowohl die sofortige Einweisung in die Psychiatrie wie die anschließende Sicherungsverwahrung begründete Günther mit der fortdauernden Gefahr durch Jan O.: "Bei ihm ist ein Hang zur Begehung schwerster Straftaten festgestellt worden."

Richter warnte Zuhörer vor Reaktionen auf das Urteil
Vor der Urteilsverkündung hatte der Richter die Zuhörer eindringlich vor Missfallenskundgebungen oder Beifall gewarnt und mit Ordnungsstrafen gedroht. Und in der Urteilsbegründung hob er hervor, Jan O. sei verurteilte worden, "nicht weil er ein Monster ist, sondern weil er ein Mörder ist". Das Gericht verzichtete auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Freilassung aus der Haft nach 15 Jahren unmöglich gemacht hätte. Auch das Mordmerkmal der Grausamkeit bejahte das Gericht auch unter Hinweis auf das Obduktionsergebnis nicht: "Beide Kinder waren Gott sei Dank nach dem Würgen nicht mehr in der Lage, die Schmerzen zu spüren".

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.