Vorarlberg

Töchter vergewaltigt und 2 Kinder gezeugt

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Die Jugendwohlfahrt hatte von dem Gerücht gewusst.

Ein 64-jähriger Mann ist am Donnerstag in einem schweren Fall von Inzest am Landesgericht Feldkirch zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der Schöffensenat sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte nicht nur über Jahre hinweg seine beiden Töchter vergewaltigte, sondern mit einer der beiden auch zwei Kinder zeugte. Eines davon starb, das zweite ist schwer behindert. Die Verurteilung wegen Vergewaltigung und schwerer Nötigung ist nicht rechtskräftig.

Vergewaltigungen mit größter Brutalität
Im Tatzeitraum von 1984 bis 1996 lebte die Familie an verschiedenen Orten im Bezirk Bregenz. Bei den Übergriffen ging der Mann angeblich mit großer Brutalität gegen seine Mädchen vor. So soll der Angeklagte sie nicht nur geschlagen, sondern auch mit einem Messer bedroht und so zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Aufgrund der Brisanz des Falles fand die Verhandlung von Anfang an unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Lediglich das Urteil wurde öffentlich verlesen.

Täter über zehn Jahre lang auf der Flucht

Der Fall kam nach einer Anzeige der beiden Opfer ins Rollen. Die heute 43 und 38 Jahre alten Töchter zeigten ihren Vater bereits 1999 an. Der Mann wurde daraufhin per internationalem Haftbefehl gesucht, da er in seine südosteuropäische Heimat zurückgekehrt war. Nach seiner Verhaftung wurde er im April 2010 nach Österreich überstellt und saß seither in der Justizanstalt Feldkirch in Untersuchungshaft, so Gerichtssprecher Reinhard Flatz auf APA-Anfrage.

Angeklagten durch DNA-Untersuchungen überführt
Zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen äußerte sich der 64-Jährige vor Gericht praktisch nicht. Die vorgenommenen DNA-Untersuchungen und die Aussagen der Töchter zeichneten aber offenbar ein eindeutiges Bild. Der Prozess dauerte nur knapp über zwei Stunden.

Jahrelanges Martyrium der Töchter
Die Übergriffe ereigneten sich laut Flatz im Familienverband. Über die damalige Situation der Familie konnte Flatz keine Auskunft geben, auch über Kontakte zu einer Fürsorgeeinrichtung bzw. zur Jugendwohlfahrt finde sich in den ihm vorliegenden Akt kein Hinweis. Bei der älteren Tochter begannen die Taten 1984 - das Mädchen war damals etwa 16 Jahre alt - und endeten 1989. Ein Jahr später missbrauchte der Mann erstmals auch seine jüngere, damals 17-jährige Tochter. Ihr Martyrium dauerte bis 1996 an.

Ein gezeugtes Kind tot, zweites schwer behindert

Beide Frauen gaben an, durch die Übergriffe gesundheitlich schwer angeschlagen zu sein und unter den Folgen bis heute zu leiden. Der erste Kind, das aus der Inzestbeziehung mit der älteren Tochter entstand, wurde 1985 geboren und verstarb wenige Monate darauf. Das zweite Kind ist schwer behindert und lebt laut Flatz bei einer Pflegefamilie. Der Mann sei bisher unbescholten gewesen, Hinweise auf mögliche andere Delikte ergäben sich aus der ihm vorliegenden Anklageschrift nicht, berichtete der Gerichtssprecher. Beide Töchter lebten weiterhin in Vorarlberg.

Richter: "Mehr Grausamkeiten können nicht passieren"
Richter Peter Mück erklärte in seiner Urteilsbegründung zur Höchststrafe, dass "mehr Grausamkeiten nicht passieren können, um diese zu rechtfertigen". Das Ausmaß des Martyriums lässt sich auch an den Entschädigungen in Höhe 99.000 Euro und 19.000 Euro ablesen, die den beiden schwer traumatisierten Töchtern zugesprochen wurden. Der 64-Jährige erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Jugendwohlfahrt wusste von Gerücht
Der Vorarlberger Jugendwohlfahrt wurde nach der Geburt des zweiten Kindes ein Gerücht zugetragen, wonach der 64-Jährige der Vater sein könnte. Die durchgeführten Erhebungen hätten damals aber keinen konkreten Verdacht ergeben, teilte am Donnerstagabend die Vorarlberger Landespressestelle in einer Aussendung mit.

Wie bei unehelichen Kindern üblich, seien die Geburten der zwei vom Vater gezeugten Kindern 1985 und 1986 der Jugendwohlfahrt gemeldet worden. Die Behörde habe sich anschließend mit der Regelung der Pflege und Betreuung der beiden Kinder befasst, hieß es.
 

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