Forderung auf Schadenersatz

Down-Syndrom: Klage zurückgewiesen

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Das Gericht entschied, dass dem Arzt kein Vorwurf zu machen sei.

Das Oberlandesgericht München hat eine Klage von Eltern auf Unterhalt für ihr behindertes Kind abgewiesen. Das Paar hatte von Frauenärzten Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangt, weil sie das Down-Syndrom und einen Herzfehler in der Schwangerschaft nicht erkannt hatten.

10.000 Euro Schmerzensgeld
Dem beklagten Arzt sei kein Vorwurf zu machen, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Steiner am Donnerstag. Die Eltern verlangten in zweiter Instanz von den Medizinern den Ersatz für den Mehraufwand durch den Unterhalt ihrer behinderten Tochter sowie mindestens 10.000 Euro Schmerzensgeld. Der medizinische Gutachter hatte vor Gericht dargelegt, das im Ultraschall vor der Geburt sichtbare, womöglich geringfügig verkürzte Nasenbein sei kein signifikanter Hinweis auf eine Trisomie 21 gewesen.

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