Millionenhilfen

EU-Kommission behält im Rechtsstreit mit Polen erstmals Gelder ein

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Reaktion auf Weigerung Polens, tägliches Zwangsgeld zu zahlen  

Die EU-Kommission behält im Rechtsstreit mit Polen erstmals EU-Hilfen für das Land in Millionenhöhe ein. Die Brüsseler Behörde reagiert damit nach Angaben eines Kommissionssprechers vom Dienstag auf die Weigerung Polens, seit September ein tägliches Zwangsgeld von einer halben Million Euro zu zahlen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Buße im Streit um den polnischen Braunkohletagebau Turow im Dreiländereck von Polen, Tschechien und Deutschland festgesetzt.

Die Kommission teilte mit, sie kürze die EU-Gelder für Polen zunächst um das fällige Zwangsgeld für den ersten Monat nach dem Urteil. Das entspreche umgerechnet gut 15 Millionen Euro. Tschechien hatte vor dem EuGH gegen den Tagebau Turow geklagt, da Polen Umweltauflagen missachtet hatte. Bereits im vergangenen Mai hatte der EuGH die sofortige Schließung des Tagebaus angeordnet.
 

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