NGO-Gesetz

EU startet Verfahren gegen Ungarn

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Die EU-Kommission hat nun ein Verfahren wegen umstrittener Auflagen eingeleitet.

Die EU-Kommission hat gegen Ungarn ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der umstrittenen Auflagen für Nichtregierungsorganisationen (NGO) eingeleitet. Das entsprechende ungarische Gesetz stehe "nicht im Einklang mit dem EU-Recht" und greife insbesondere "ungebührlich" in das Recht auf Vereinigungsfreiheit ein, erklärte die Kommission am Donnerstag in Brüssel.

   Die Regierung des rechtskonservativen Ministerpräsidenten Viktor Orban hatte im Juni Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die Geld aus dem Ausland bekommen, verpflichtet, sich bei Gericht zu registrieren. Sie sollen sich zudem auf ihrer Internetseite und in allen Publikationen als "Organisation, die Unterstützung aus dem Ausland erhält", kennzeichnen. Dies gilt für Verbände, die mehr als etwa 24.000 Euro pro Jahr aus dem Ausland erhalten.

   "Wir haben das neue Gesetz über nichtstaatliche Organisationen gründlich geprüft und sind zu dem Schluss gelangt, dass es nicht im Einklang mit dem EU-Recht steht", erklärte Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans. "Wir erwarten binnen eines Monats eine Reaktion der ungarischen Behörden."

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