Patientin laut Anklagebehörde verblutet, Mediziner bestreitet das.
Der Tod einer Patientin nach einer Schönheitsoperation in Düsseldorf hat juristische Folgen. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen gegen den Operateur ein. Untersuchungen hätten ergeben, dass die 42-Jährige in Folge der Operation verblutet sei, sagte Staatsanwalt Uwe Kessel am Donnerstag.
Ein Sachverständiger müsse nun klären, ob dies auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen sei. Die Frau hatte eine Po-Vergrößerung mit Eigenfett vornehmen lassen.
Ermittlungen laufen
Der Mediziner sagte zu dem Fall, der sich Anfang Juli ereignet hatte: "Verblutet ist sie definitiv nicht. Ihr Kreislauf war stabil nach der OP." Außerdem gebe es im operierten Bereich keine großen Blutgefäße. Er vermute eher einen plötzlichen Herztod als Todesursache, etwa durch eine angeborene Herzschwäche.
Es ist nicht der erste Todesfall, mit dem der Operateur in Verbindung gebracht wird. Bereits im vergangenen Jahr war eine 20-jährige Studentin nach einem Eingriff bei ihm gestorben. In diesem älteren Fall ist die Todesursache aber noch unklar und die Klärung dauert an.
Der 47-jährige Mediziner steht Anfang August wegen Titelmissbrauchs vor dem Amtsgericht. Er soll sich als "Dr. med." ausgegeben haben, obwohl er diesen Titel nicht besitzt. Die Staatsanwaltschaft hatte deswegen einen Strafbefehl in Höhe von 13.500 Euro gegen ihn erlassen. Dagegen hat er Widerspruch eingelegt, sodass der Fall nun vor Gericht verhandelt werden muss.
Der Arzt bietet Po-Vergrößerungen mittels Eigenfett-Implantation an. Die Methode wird von vielen plastischen Chirurgen wegen ihres Risikos kritisch gesehen.