Wegen "Anstiftung zur Unzucht" muss die Popsängerin zwei Jahre in Haft.
Ägyptens Justiz geht weiter mit großer Härte gegen vermutete moralische Verfehlungen in Kultur und Medien vor. Ein Gericht in Kairo verhängte am Dienstag eine zweijährige Haftstrafe gegen die Popsängerin Shyma, die sich in Unterwäsche lasziv in einem Musikvideo gezeigt hatte. Zudem muss sie rund 500 Euro Strafe zahlen.
Der Richter sah es als erwiesen an, dass Shyma mit dem Video "zur Unzucht angestiftet" habe. Der Regisseur erhielt dieselbe Strafe. Das Urteil kann angefochten werden.
Die vorher kaum bekannte Sängerin ist in dem Video in einem Klassenraum dabei zu sehen, wie sie an einem Apfel leckt und mit einer Banane offenbar Fellatio imitiert. Auf der Tafel stand "Abschlussklasse #69" und die Buchstaben "vag".
Die Polizei nahm sie Mitte November fest. Kurz vor der Festnahme hatte sich die Sängerin auf Facebook bei allen entschuldigt, die das Video "als unangebracht empfunden" hätten.
Harter Kurs
Unter Präsident Abdel Fattah al-Sisi gehen die Behörden derzeit besonders hart gegen Künstler vor, die in ihren Augen gegen Moralgesetze verstoßen. Erst vor wenigen Wochen war die Fernsehmoderatorin Doaa Salah zu drei Jahren im Gefängnis verurteilt worden, weil sie in ihrer Sendung über außereheliche Schwangerschaften gesprochen hatte. Ihr wurde ein "Verstoß gegen öffentliche Sitten" vorgeworfen.
Kurz zuvor hatten Polizisten mehrere Besucher eines Konzerts der bekannten libanesischen Popgruppe "Mashrou' Leila" in Kairo verhaftet, nachdem sie dort die Regenbogenflagge geschwenkt hatten. "Mashrou' Leila", derzeit eine der erfolgreichsten arabischen Popgruppen, setzt sich für die Rechte von Homosexuellen ein.