Im Irak

Giftgasangriff: Deutsche Firmen verklagt

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30 Jahre nach Giftgasangriff im Irak klagen – Deutsche Firmen weisen Klage zurück

Es ist gegen 11 Uhr am 16. März 1988, als gelber Rauch durch die Straßen der kleinen irakischen Stadt Halabja wabert. Kampfflugzeuge kreisen über dem Ort an der Grenze zum Iran, 45 Minuten lang, wie Augenzeugen später berichten. Der Rauch stellt sich als Giftgas heraus, vermutlich Sarin und Senfgas. Mehr als 5000 Menschen sterben nach Angaben eines Opferverbandes, 10.000 werden verletzt.

Halabja (Halabdscha) steht für einen der brutalsten Giftgasangriffe nach dem Zweiten Weltkrieg. Nun, 30 Jahre später, holt diese Vergangenheit mehrere deutsche Firmen wieder ein. Am Tag vor der Giftgasattacke hatten kurdische Rebellen zusammen mit Einheiten der iranischen Armee Halabja eingenommen. Iraks Diktator Saddam Hussein will ein Exempel statuieren - und greift die Stadt an.

Klage am Zivilgericht eingereicht

Im Namen von neun Hinterbliebenen und deren Familien hat der Anwalt Gavi Mairone einer US-amerikanischen Kanzlei nun Klage am Zivilgericht in Halabja eingereicht. Er wirft mehreren europäischen und deutschen Firmen und Einzelpersonen unter anderem Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und einen Komplott zur Durchführung von Völkermord vor. Insgesamt fordern die Kläger Entschädigungen in Höhe von mehr als vier Milliarden US-Dollar.

"Es steht außer Frage, dass deutsche Firmen im Irak unterirdische Fabriken gebaut haben, die sie "Bunker" genannt haben, um "Pestizide" zu produzieren", sagt Mairone. "Sie selbst haben in ihren Dokumenten offen gelegt, dass die "Pestizide" dazu da waren, "Perser und Israelis" zu töten." Seit Oktober 1980 sollen Mitarbeiter der beklagten Firmen immer wieder mit Offiziellen des Saddam-Regimes in Kontakt gestanden haben, um die Konstruktion von Chemiewaffenfabriken im Irak, sowie die Herstellung von Nervengiften zu planen, so der Vorwurf.

Touristikkonzern muss sich nun mit Giftgasangriff beschäftigen

Neben der Firma Karl Kolb GmbH aus dem hessischen Dreieich und Heberger Bau aus Rheinland-Pfalz steht auch der Name des größten europäischen Touristikkonzerns in der 85 Seiten langen Anklageschrift: Die Tui AG mit Sitz in Hannover. Dass die Tui, die sonst mit Reisen zu Traumstränden und Kreuzfahrten in der Karibik wirbt, sich jetzt mit einem Giftgasangriff im Irak auseinandersetzen muss, liegt daran, dass sie Rechtsnachfolgerin des früheren Industriekonzerns Preussag ist.

Im Zuge wirtschaftlicher Krisen wurde die "Preußische Bergwerks-und Hütten-Aktiengesellschaft" nach und nach umgebaut, verabschiedete sich vom Bergbau und konzentrierte sich in den 90er-Jahren verstärkt auf Dienstleistungen und Tourismus. 1997 kaufte sich die Preussag bei Hapag-Lloyd ein und bekam so einen Anteil am Reiseunternehmen Tui, das sie später komplett übernahm. 2002 nannte sich die Preussag AG in Tui AG um. Von der industriellen Vergangenheit ist fast nichts mehr übrig.

Konzernzentrale gelassen

In der Konzernzentrale in Hannover sieht man der Klage gelassen entgegen. Eine Klageschrift sei bisher nicht eingegangen, die Vorwürfe seien aber bekannt. "Die Forderungen entbehren jeder tatsächlichen und rechtlichen Grundlage", heißt es in einer Stellungnahme. "Die juristische Klärung wurde bereits in den Jahren 1987 bis 1996 (...) abgeschlossen." Der Preussag hätten im Zusammenhang mit den tragischen Ereignissen keine Vorwürfe gemacht werden können.
 
Tatsächlich waren die Beziehungen deutscher Firmen in den Irak schon früher im Fokus von Ermittlern und Gerichten. Ein Bericht des Simon Wiesenthal Zentrums in Los Angeles zählte 1990 22 deutsche Firmen auf, die beim Aufbau des irakischen Chemiewaffenprogramms geholfen hätten. Und in einem 1995 den Vereinten Nationen vorgelegten Bericht über das irakische Chemiewaffenprogramm findet sich an 248 Stellen der Verweis auf Lieferungen aus Deutschland: Glasrohre, Behälter, Kondensatoren und vieles mehr.
 
Es gab eine Sonderkommission des Kölner Zollkriminalinstituts (ZKI), Hausdurchsuchungen und mehrere Prozesse unter anderem wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Am Ende der Ermittlungen und Verfahren standen drei kurze Bewährungsstrafen.
 
Lediglich ein niederländischer Unternehmer wurde 2007 zu 17 Jahren Haft wegen Beihilfe an Kriegsverbrechen verurteilt. Im Irak wurde 2010 der Vetter von Saddam Hussein, der als "Chemie-Ali" bekannt gewordene Ali Hasan al-Majid als Hauptverantwortlicher des Angriffs auf Halabja zum Tode verurteilt und hingerichtet.
 
"In den Verhandlungen in den 80ern und 90ern ging es um rein technische Anschuldigungen von illegalem Waffenhandel", sagt Anwalt Mairone. Jetzt gehe es um eine Zivilklage wegen Völkermordes. "Wir haben über acht Jahre hinweg einen Berg an Beweisen gesammelt und neue Zeugenaussagen gefunden, die bisher nicht berücksichtigt wurden."

Nachweis der wissentlichen Beteiligung schwierig

Internationale Chemiewaffenexperten halten den juristischen Nachweis einer wissentlichen Beteiligung der Firmen am Aufbau des irakischen Chemiewaffenprogramms allerdings für schwierig. "Der Kontext der Exportkontrollen für chemische Technologie war in den 80er-Jahren ein anderer", sagt etwa Oliver Meier von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP). Das Problem sei gewesen, dass viele Bauteile und Produkte zivil genutzt oder militärisch eingesetzt werden konnten.
 
"Nach und nach ist in den Jahren nach dem Golfkrieg deutlich geworden, wie sehr westliche Staaten involviert waren und wie eng der Schulterschluss mit der irakischen Regierung von Saddam Hussein damals war." Erst nach und nach seien Ausfuhrkontrollen angepasst worden. Früher habe eher die Devise gegolten: "Alles, was nicht explizit verboten ist, galt als erlaubt", sagt Meier. Das spreche aber niemanden von der politischen und moralischen Verantwortung frei. "Einige Firmen waren damals skrupellos und haben sich auf die Rechtslage zurückgezogen."
 
Die Firma Karl Kolb aus dem hessischen Dreieich verweist in einer Stellungnahme darauf, dass die von der inzwischen nicht mehr existierenden Firma Pilot Plant - mit der es Überschneidungen bei Unternehmensvertretern gab - in den Irak gelieferten Güter sämtlich im Einklang mit deutschem Exportrecht gestanden hätten.

US-Anwälte würden aus Tragödie Geld machen wollen

Die Firma bedauert, "dass US-amerikanische Anwälte die Tragödie von Halabja wider besseres Wissen (...) zu ihren Geschäftszwecken missbrauchen." Sie weist jeden Vorwurf zurück, dass in den Irak gelieferte Produkte "für die Produktion von Kampfstoffen hätten verwendet werden können oder missbräuchlich verwendet wurden".
 
Die Heberger Bau aus Rheinland-Pfalz teilte auf Anfrage mit, wie viele andere deutsche Baufirmen auch, in den 70er/80er Jahren als Bauunternehmen im Irak aktiv gewesen zu sein. "Die Aktivitäten im Irak wurden von der damaligen deutschen Regierung gefördert." Da auch der Firma keine förmliche Klage vorliege, könne keine weitere Stellungnahme abgegeben werden.
 
Für die Menschen in Halabja bleibt der 16. März 1988 unvergessen. Noch immer litten die Menschen unter den Spätfolgen, behauptet die Opferorganisation Halabja Victims Society. Deswegen fordern sie Entschädigung. Und dass internationale Firmen die Verantwortung übernehmen.
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