Überraschung

Hammer-Urteil: 'Kater' ist offiziell eine Krankheit

Teilen

Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte: 'Unter einer Krankheit ist jede, also auch geringfügige oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit zu verstehen.'

Es ist wahrlich ein Hammer-Urteil, das am deutschen Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt gefällt wurde. Denn das Gericht hält fest: ein "Kater" ist eine Krankheit.

Stein des Anstoßes für diese juristische Feststellung war eine Klage eines Vereins gegen die Werbeaussagen des Betreibers eines "Anti Hangover Drinks" geklagt. Das Nahrungsergänzungsmittel wurde als Behandlungsmittel oder zur Vorbeugung eines "Katers" beworben.

Laut Lebensmittelinformationsverordnung dürfen "Informationen über ein Lebensmittel diesem keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung eienr menschlichen Krankheit zuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaft entstehen lassen". Dann hielt das Gericht im Urteil fest, dass auch die Nachwehen von zu viel Alkohol eine Krankheit seien. "Unter Krankheit ist jede, also auch eine geringfügige oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers zu verstehen", so Das Urteil des OLG.

In der beanstandeten Werbung wurden Müdigkeit, Übelkeit und Kopfweh als "Kater"-Symptome angegeben. Die lägen laut Gericht außerhalb der natürlichen Schwankungsbreite des Körpers. "Sie treten nicht als Folge des natürlichen 'Auf und Ab' des Körpers, sondern in Folge des Konsums von Alkohol, einer schädlichen Substanz, ein"; zitiert die "Bild" aus der Gerichtsbegründung. Nicht maßgeblich sei, dass die Symptome regelmäßig von selbst verschwinden und keine ärztliche Behandlung nötig sei.

Aber Vorsicht: Ihr Chef wird diese Erklärung nach der nächsten Feier wohl nicht gelten lassen. Also lassen Sie es nicht darauf ankommen...

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.