Jerusalem

Hund zum Tod durch Steinigung verurteilt

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Israelische Richter hielten das Tier für die Reinkarnation eines Anwaltes.

In Jerusalem hat ein Rabbiner-Gericht einem Bericht zufolge einen streunenden Hund zum Tod durch Steinigung verurteilt. Der Richter hielt den Hund für die Reinkarnation eines nicht-religiösen Anwalts, der das Gericht vor 20 Jahren beleidigte.

Der große Hund war demnach in das Gerichtsgebäude im ultra-orthodoxen Stadtteil Mea Schearim gelaufen und hatte dort für Panik gesorgt. Einer der Richter habe sich dann an den inzwischen gestorbenen Anwalt erinnert, der damals das Gericht beleidigte. Die Richter hätten ihn deshalb mit dem Fluch belegt, dass seine Seele nach seinem Tod in einen Hund wandern sollte, der im Judentum als unreines Tier gilt.

Das Gericht habe den Hund daraufhin zum Tod durch Steinigung verurteilt, hieß es in dem Bericht weiter. Zur Vollstreckung des Urteils durch Kinder aus dem Stadtviertel kam es demnach aber nicht mehr, weil der Hund entwischte. Dennoch wurde das Rabbiner-Gericht von Tierschützern verklagt.

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