Für Verteidigung

Jetzt gibt die EU Ukraine-Gelder frei

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Die eingefrorenen russischen Vermögenswerte haben endlich einen Verwendungszweck. Die EU hat sich auf die militärische Unterstützung der Ukraine geeinigt.

Die EU-Botschafter haben sich am Mittwoch laut belgischer Ratspräsidentschaft prinzipiell darauf geeinigt, die Erträge der eingefrorenen russischen Vermögenswerte in die Verteidigung der Ukraine fließen zu lassen. Diese waren aufgrund des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine eingefroren worden. 90 Prozent der Gelder sollen für militärische Unterstützung in die Europäische Friedensfazilität gehen, zehn Prozent ins Budget der Ukraine-Fazilität fließen.

Laut EU-Kommission sind rund 210 Milliarden Euro der russischen Zentralbank in der EU eingefroren. Die Einigung der Botschafter dürfte kommende Woche vom Rat der Wirtschafts- und Finanzminister abgesegnet werden. Die EU-Kommission plant, erste Gelder bereits im Juli in die Ukraine fließen zu lassen. Die Erträge machen pro Jahr 2,5 bis 3 Milliarden Euro aus. Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag dem EU-Gipfel im März vorgelegt. Das Geld soll laut Vorschlag zu 90 Prozent in Waffen und Munition für die Ukraine fließen und zu zehn Prozent in die Verteidigungsindustrie und den Wiederaufbau des Landes.

Geschrumpft: Russisches Vermögen in Österreich nur noch 1,5 Milliarden Euro

In Österreich ist das eingefrorene russische Vermögen deutlich weniger geworden. Waren es Ende 2022 noch 2 Milliarden Euro, sind es aktuell laut Angaben der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) nur mehr 1,5 Milliarden Euro. Der Grund liegt in Kursschwankungen und Ausnahmegenehmigungen, teilte die DSN mit. Die Nationalbank (OeNB) bestätigte dies auf APA-Anfrage. Wegen der Ausnahmen wurde seitens der Nationalbank eingefrorenes Vermögen auch wieder freigegeben.

Weiters auf der Agenda der Botschafter steht heute noch das 14. Sanktionspaket gegen Russland, das unter anderem Sanktionen gegen Importe von Flüssiggas vorsieht. Auch weitere Organisationen und Personen sollen auf die Sanktionsliste gesetzt werden.

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