Im Kampf gegen Geldwäsche hat fast jeder dritte EU-Staat das geltende Recht nicht fristgemäß umgesetzt.
Brüssel. Die EU-Kommission eröffnete deshalb am Mittwoch Strafverfahren gegen die Niederlande, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern.
Keine Maßnahmen unternommen
Die jüngste Geldwäsche-Richtlinie war 2016 nach den islamistischen Terroranschlägen in Europa beschlossen worden. Sie soll unter anderem dazu dienen, die Finanzierung des Terrors zu unterbinden. Die nun gerügten Staaten hätten bis zum Fristablauf am 10. Jänner 2020 keine Maßnahmen zur Umsetzung angezeigt, kritisierte die Kommission. Sie müssten dies umgehend nachholen.
Sven Giegold, Finanzexperte der deutschen Grünen, begrüßte die Verfahren, erklärte aber, selbst frühere Vorschriften seien immer noch nicht umgesetzt. "Auch Deutschland gehört zu den Sündern bei der Geldwäscheprävention", meinte Giegold. "